Gemeinderat

Bericht aus dem Gemeinderat

Wir berichten hier aus den Gemeinderatssitzungen und den Ausschüssen

Hier informieren wir aus den öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates und den Ausschüssen. Nicht jeder hat die Zeit und die Gelegenheit persönlich an den Sitzungen teilzunehmen. Die Sitzungsprotokolle der Verwaltung werden leider nicht veröffentlicht.

Sitzung des Gemeinderates am 18. November 2022

und Bürgerversammlung am 23. November 2022

Gedächtnisprotokoll mit Anmerkungen zum öffentlichen Teil der

 Gemeinderatsitzung vom 18. 11. 2022

(von Michael Midecke)


  • Bauantrag Einfamilienhaus „Am Steinbruch 5 a“ (Tektur)
    Die Änderung des Bauantrages (Tektur) für das bereits im Rohbau errichtete Gebäude ist – nach Auskunft von Herrn Jung – erforderlich. Die zuständigen Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt Aschaffenburg hat den Teilrückbau des bereits ausgeführten Baues angeordnet. Diese Anordnung sei auf Grund eines nicht zulässigen Verhältnisses von Höhe des Gebäudes und dem Mindestabstand zum Nachbargebäude verfügt worden, so Herr A. Jung.
Der Gemeinderates stimmt in der Sitzung dem entsprechenden Tektur-Antrag geschlossen zu.

    Der Wortlaut der Zustimmung ist, sofern ich mich recht erinnere, identisch mit dem im Juli 2020 der „Turmbau zu Babel“ vom Gemeinderat seinen Segen erhielt. Zuvor hatte damals die genehmigende Stelle des Landratsamtes die Abweichung von mehr als 3,40m der ursprünglich geplanten und genehmigten Höhe abgesegnet. (zuvor geplant 17,70m; gebaut 21,15m).

    Bauanträge, so ist in der Sitzung weiterhin zu erfahren, sollen nunmehr direkt sowohl digital als auch analog bei der zuständige Stelle im Landratsamt Aschaffenburg zur Prüfung und Genehmigung eingereicht werden. Die Gemeinde erhält das Ergebnis dann digital zur Stellungnahme.

  • Änderung der Kindergartengebührensatzung
    Die Anpassung/Änderung der Gebühren wurden im Einvernehmen mit dem Elternbeirat festgelegt und als entsprechende Satzung vom Gemeinderat einstimmig verabschiedet.
Näheres kann bei den entsprechenden Einrichtungen abgerufen werden; z.B.
    https://www.kitas-geiselbach.de


  • Zusammenschluss beider Ortsteilwehren bzw. Neugründung der Freiwilligen-Feuerwehr-Geiselbach/Omersbach
    Die FFW Geiselbach/Omersbach teilt mit:
    Zum Kommandanten wurde Herr Peter Huber und zu seinen Stellvertretern die Herren Jan Maier und Jörg Rosshirt (in alphabetischer Reihenfolge) gewählt und ernannt. Die Feuerwehrfrauen und -männer haben ihren Beitrag geleistet.

    „Jetzt fehlt nur noch das Haus!“, wie Herr St. Heilmann zum Ende der Sitzung verlauten ließ. Das verschmitzte Lächeln und die Bemerkung der Bürgermeisterin: „Alles zu seiner Zeit.“, lässt sich vielleicht mit den Ausführungen in der Bürgerversammlung zu dem Thema Feuerwehrgerätehaus klären.
    Die notwendigen Grundstücke im Gewerbegebiet sind immer noch nicht in Gemeindehand, da das „Umlegungsverfahren“ (Enteignung) noch nicht abgeschlossen ist.
    Die gegen die Stimmen der BFG-Fraktion im Dezember 2020 durchgesetzte Zusammenlegung der Erweiterungsfläche des Gewerbegebiets „Am Omersbacher Weg“ mit der Gemeinbedarfsfläche (geplanter Standort Feuerwehr) zu einem gemeinsamen Bebauungsplan, ist zwar für das Umlegungsverfahren hilfreich. Es erweist sich, wie damals bereits von Herrn Jörg Sauer (BFG) vorausgesagt, für das Projekt Feuerwehrgerätehaus als erhebliche, zeitliche Bremse.
    Es wird noch Jahre dauern bis die gemeinsame Wehr auch ein gemeinsames, dringend erforderliches Gerätehaus hat.


Bürgerversammlung der Gemeinde Geiselbach am 23. Nov. 2022


  • Anmerkungen:
    Die Bürgerversammlung fand in der Aula der Geiselbacher Grundschule statt. Die Teilnahme der Geiselbacher und Omersbacher Bürger war „sehr überschaubar“. Dieses begrenzte Interesse hat sicherlich viele Gründe. Mangelnde kommunalpolitische Themen sind es mit Sicherheit nicht.

    Besonders aufgefallen sind uns folgende Punkte:
  • Die Sitzordnung Gemeinderat/Bürgerschaft
.
    Wenn die Ratsmitglieder der Bürgerschaft in der ersten Sitzreihe allen übrigen Beteiligten den Rücken zudrehen, zeigt das demonstrativ das Desinteresse an einem offenen Dialog mit der Bürgerschaft.

  • Dialogbereitschaft der politischen Mandatsträger
    Vorschläge, Anregungen und Kritik aus der Bürgerschaft werden regelmässig wenig konstruktiv beantwortet. Ein echtes Interesse an den Anliegen und Forderungen der Bürger sieht anders aus.

Aus unseren Gesprächen mit vielen Bürgern sind dies zwei Gründe von vielen der Veranstaltung fern zu bleiben. Schade, wer einmal an Bürgerversammlungen in unseren Nachbargemeinden teilgenommen hat, kann erleben wie man es besser machen kann!


Themen aus der Bürgerschaft

  • Gestörte Nachtruhe
    Ein Bürger trägt vor, dass er seit Jahren in den Nachtstunden durch die Geräusche der Abluftanlage des Schwimmbades und der Schule erheblich gestört wird. Auch wenn diese Störung nur sporadisch, insbesondere im Sommer bei Wetterwechsel auftritt, ist dies für ihn unerträglich. Er fühlt sich von der Gemeinde und dem Landkreis alleingelassen und unbeachtet.
    Als der stellvertretende Bgm. C. Rollmann endlich meint: „Man könnte doch seitens der Gemeinde eine Langzeitmessung zur Feststellung des Geräuscheintrages initiieren“, wendet er sich nicht etwa dem Bürger zu, sondern spricht nur die Bürgermeisterin und die Verwaltung an.


  • Sanierung der Sporthalle
    Auf Nachfrage gab die Bürgermeisterin die Auskunft, dass frühestens Mitte 2024 mit den Sanierungsarbeiten der Halle begonnen werden kann.

  • Förderung privater Photovoltaikanlagen
    Bei der BFG-Veranstaltung „Mut zur Privaten Energiewende“ Anfang Oktober war in der Diskussion der Ausbau privater Photovoltaikanlagen ein zentraler Baustein der privaten Energiewende. Nach Informationen von Andreas Hoos, Klimaschutzmanager des Landkleis AB, wird dieses wichtige Ziel der allg. Energiewende durch viele Kommunen gefördert.
    Das Bürgerforum wird zu diesem Thema ein Konzept mit Datenanalyse und Förderoptionen vorbereiten.

  • Aktivierung der bestehenden 120 Baugrundstücke innerhalb des Ortes
    Wie bekannt, gibt es in den Ortslagen von Geiselbach und Omersbach ca. 120 erschlossene, baureife private Grundstücke. Die Gründe, warum die privaten Eigentümer diese Grundstücke nicht bebauen oder veräussern sind vielschichtig. Die bisherigen Aktivität der Gemeinde, in regelmäßigen Abständen die Gründe abzufragen, ist zur Lösung dieses Problems wenig zielführend. Wir fordern ein Konzept von der Gemeinde, dass den Eigentümern attraktive Anreize zur Vermarktung der Liegenschaften bietet.

  • Fortbestand der Kläranlagen
    Anders als in den Nachbargemeinden (z.B. Wiesen) wo derartige, weitreichende Entscheidungen öffentlich diskutiert werden, kann die Bürgerschaft in Geiselbach erfahren, dass sich die Verwaltung hinsichtlich der Omerbacher Kläranlage bereits entschieden hat.
    Die seitens der Bürgermeisterin im April diesen Jahres angekündigte, öffentliche Informationsveranstaltung zu dem Themenkomplex „Abwasserbehandlung/-beseitigung“ wurde - erwartungsgemäß – nicht durchgeführt. Es ist eben eine besondere Bürgernähe und Transparenz, die in dieser Gemeinde gepflegt wird.
    Nur auf Nachfrage ist zu erfahren, dass für die durch die Verwaltung „beschlossene“ Lösungsvariante nach Abzug der Fördermittel mit 800.000,- € zur Zeit veranschlagt werden. Bei einer Anbindung an das zentrale Klärwerk (Brücken) würden zusätzliche 500.000,- € anfallen - so Herr A. Jung-.
    So wird diese, wie auch alle übrigen Varianten, seitens der Verwaltung verworfen. Ob hierfür ein „Hinterzimmer-Gemeinderatsbeschluss“ gegeben ist, oder die Verwaltung eigenmächtig tätig wurde, bleibt offen.
    Festzuhalten ist, dass für die Kläranlage des OT Geiselbach bis 2029 eine gleiche Ertüchtigung notwendig wird, die aber – so Herr A. Jung – allein schon auf Grund der Größe der Anlage erheblich teurer ausfallen dürfte. 
    Wie dem auch sein, die Kosten für diese Maßnahmen werden die Bürgerinnen und Bürger aufbringen müssen.

Sitzung des Gemeinderates am 21. September 2022

Gedächtnisprotokoll mit Anmerkungen zum öffentlichen Teil der

 Gemeinderatsitzung vom 21. 9. 2022

(von Michael Midecke)

Die Sommerpause ist vorüber, und die erste Sitzung der neue Periode findet ihren Auftakt unter der Leitung des zweiten stellvertretenden Bürgermeister Herrn M. Schott (CSU).

Die Bürgermeisterin, ihr erster Stellvertreter und drei weitere Gemeinderatsmitglieder fehlen entschuldigt.


Ein Bauantrag wird wegen unvollständiger Unterlagen nicht behandelt. Die beiden anderen Bauanträge passieren den Rat einstimmig genauso wie alle übrigen Abstimmungspunkte dieser öffentlichen Sitzung. Ich bin geneigt zu sagen: „alles wie immer.“

Dennoch, aus meiner Sicht Bemerkenswertes zu dem ein oder anderen Punkt nachstehend und in lockerer Folge auf dieser Seite des Bürgerforum-Geiselbach. 


  • zu: Aufstellung Bebauungsplan „Erweiterung Ziegelberg bis zur Waldstraße“
    Die vorgeordneten und zu beteiligenden Behörden, wie Regierung von Unterfranken, der regionale Planungsverband Bayer. Untermain und das Landratsamt Aschaffenburg weisen unverändert daraufhin, dass die Bemühungen der Gemeinde zur Reaktivierung der vorhandenen, ungenutzten Flächen und Leerstände innerhalb der bebauten Ortsgrenzen mehr als unzureichend sind.
    Dieser Ansicht kann ich mich nur anschließen; denn um diesen eklatanten Mangel zu beseitigen, besteht seit Jahren die einzige Aktivität der Gemeinde darin, in Abständen von zwei bis drei Jahren einen Fragebogen an die Eigentümer zu versenden. In diesem Fragenbogen sollen diese darlegen, ob ein Verkaufsinteresse vorliege oder nicht. Neben der sogenannten “Bauplatzbörse“ scheint dies das Aktivitätenrepertoire der Gemeinde vollumfänglich auszuschöpfen. Diese Fragebogenaktivität betrifft - nach Aussagen von Herrn A. Jung - ca. 120 Grundstücke mit 93 Eigentümern und es gab zuletzt nur 24 Rückmeldungen (alle Negativ).

    Mit diesem Ergebnis gibt sich die Gemeinde zufrieden und legt es zu den Akten. Auch das Landratsamt sieht ein seiner Stellungnahme die Rechtfertigung der Gemeinde für ein neues Baugebiet als sehr konstruiert an.

    Völlig zu Recht wie ich meine. Das unverändert fehlende Konzept für die innere Dorfentwicklung wird getragen von dem augenscheinlichen Desinteresse die Grundstücke zu reaktivieren. Welche Anreize bietet die Gemeinde den Eigentümern von Baugrundstücken oder leerstehenden Wohnflächen?  So geht die Gemeinde - zunehmend einsam – den Weg des Versiegelns statt des Reaktivierens weiter.

    Der in diesem Gebiet gefundene „Wiesenkopf-Ameisenbläuling“ nebst Futterpflanzen macht es notwendig, dass eine Umsiedelung noch vor dem Monat Juni in die gemeindeeigene Ausgleichsfläche erfolgen muss. Dies soll als Projekt durch die Kinderfeuerwehr durchgeführt werden. Zur notwendigen Befeuchtung dieser Fläche sollen Mulden angelegt werden, welche gleichzeitig als Regenrückhaltebecken im Sinne des Starkregengutachtens dienen können.

    
Da auf der gesamten Fläche mit wild abfließendem Wasser gerechnet werden muss, weist das Wasserwirtschaftsamt daraufhin, dass es sinnvoll sei, entsprechende Überflutungsnachweise zu fordern, auch wenn dies erst bei Grundstückgrößen von mehr als 800m² zwingend sei.
    Die Gemeindeverwaltung hält einen Hinweis auf die anzuwendende DIN im Bebauungsplan für die Bauherren als ausreichend und wird dies dort aufnehmen.


    Der Bebauungsplan wird mit den Anpassungen erneut ausgelegt

    .
Auf Nachfrage des Herrn Th. Stenger (CSU/FB) gab die Gemeindeverwaltung die Auskunft, dass eine Weiterveräußerung eines dort erworbenen Grundstückes unzulässig ist, lediglich eine Rückgabe an die Gemeinde sei statthaft.


  • integrales Konzept zum Kommunalen Sturzflut-Risikomanagement
    Das Gutachten mit Plan ist auf der Homepage der Gemeinde
    https://www.geiselbach.de/Startseite/Bauen-Wohnen-Wirtschaft/Starkregengutachten veröffentlicht.

    Der Bericht kann auch hier aufgerufen werden:  
    Integrales Konzept zum kommunalen Sturzflut-Risikomanagement in Geiselbach

    Die entsprechenden Ergebnisse und Eintragungen sind für die Eigentümer wichtig und können eventuell beim Abschluss von entsprechenden Gebäudeversicherungen relevant werden.

    Wie Herr A. Jung (Gemeindeverwaltung) mitteilt, genügen im Gemeindebereich 92 Sinkkästen nicht den im Konzept aufgestellten Anforderungen. Wobei 20 davon in kritischen Bereichen liegen, ein einfaches Austauschen ist auf Grund der Größen nicht möglich, so Herr Jung. 



Bebauungsplan "Erweiterung Ziegelberg bis Waldstrasse"


integrales Konzept zum Kommunalen Sturzflut-Risikomanagement

Sitzung des Gemeinderates am 20. Mai 2022

Gedächtnisprotokoll mit Anmerkungen zum öffentlichen Teil der

 Gemeinderatsitzung vom 20. 5. 2022

(von Michael Midecke)

Top 3 Allgemeine öffentliche Information:

  • Zusammenlegung der OT-Feuerwehren 
    Am 13.07.2022 wollen die aktiven Feuerwehrfrauen und -männer der beiden eigenständigen Freiwilligen Feuerwehren der Ortsteile Geiselbach und Omersbach über eine Zusammenlegung abstimmen. Wenn dies der Wille beider Einsatzabteilungen sein sollte, können die Planungen für das neue, dann gemeinsame Gerätehaus am anvisierten Standort (vis-à-vis dem geplanten Gewerbegebiet) konzertiert weitergehen. Die beiden Feuerwehrvereine wollen auf jeden Fall erst einmal noch eigenständig und ortsteilverbunden bleiben. Beide Vereinsräumlichkeiten sollen nach den Aussagen des Feuerwehrkommandanten-Geiselbach, Herr P. Huber (CSU/FB) und des Vereinsvorsitzenden des Feuerwehrvereins-Omersbach Herr Jörg Sauer (BFG) weiterhin den beiden unabhängigen Feuerwehrvereinen zur Verfügung stehen, so deren Einlassungen in der Gemeinderatssitzung. Entsprechende vertragliche Vereinbarungen sollen mit der Gemeinde geschlossen werden.

    
    Hintergrund:

    Vor ca. zehn Jahren wurde, zur Linderung einer akuten Notlage bei der Feuerwehr Omersbach ein Container behelfsmäßig aufgestellt (Dieser Zustand ist unverändert.) Die äußerst angespannte Lage bei den Liegenschaften beider Feuerwehren hätte den verantwortlichen Personen der Gemeinde nunmehr bekannt sein müssen. Das beide Gerätehäuser schon lange nicht mehr den gültigen Unfallverhütungsvorschriften für Feuerwehren genügen und die Einsatzkräfte einer unzulässigen, zusätzlichen, aber vermeidbaren Gefährdung seit Jahren ausgesetzt werden, müsste der Gemeinde ebenfalls seit zig Jahren bekannt sein. Spätestens die seit Jahren (1989) verpflichtend gesetzlich vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung (DGUV 49) hätte dies zu Tage gebracht. Warum die Gemeinde nicht gehandelt hat, ist mir nicht bekannt. Erst der zwingend erforderliche Abriss (Anfang 2021) des durch die Feuerwehr OT Geiselbach mitgenutzten Gebäudes erzwang gemeindliches Handeln. Auf die Schnelle wurde in Form von zwei „fliegenden Bauten“ eine Behelfslösung geschaffen.
Egal wie die Abstimmung der Einsatzkräfte auch ausgeht; es bleibt zu hoffen, dass von der/den Feuerwehr/en ein für die Gemeinde zukunftsfähiges Konzept entwickelt und umgesetzt wird. Ein Konzept, welches den zu erwartenden, zukünftig weiter steigenden Anforderungen an die Feuerwehr gerecht und nicht einem Spardiktat der reinen Haushaltsmathematik geopfert wird.


Feuerwehrgerätehaus Omersbach


Feuerwehrgerätehaus (Provisorium) Geiselbach

Sitzung des Gemeinderates am 29. April 2022

Gedächtnisprotokoll mit Anmerkungen zum öffentlichen Teil der

 Gemeinderatsitzung vom 29. 4. 2022

(von Michael Midecke)

TOP 7 Abwasserbehandlung

  • Ertüchtigung Kläranlage Omersbach, Sachstandsbericht

    Die Bürgermeisterin erklärte, dass seitens der Gemeinde das Büro Häfner aus Groß-Umstadt mit der Prüfung von Varianten zur Verbesserung der Stickstoff- und Phosphatelimitation für die Kläranlage im OT Omersbach beauftragt wurde. Durch das Wasserwirtschaftsamt (WWA) wurde angeregt, hierbei auch die Stilllegung dieser Anlage und den Anschluss an die zentrale Abwasserbeseitigungsanlage im Kahlgrund zu untersuchen.

    
Nach Aussage der Bürgermeisterin könnte das WWA und die untere Wasserbehörde des Landratsamtes gegeben falls - neben der Anbindung an die zentrale Anlage - auch einer der drei weiteren, untersuchten Varianten zustimmen. Hierzu sind jedoch noch Untersuchungen u.a. hinsichtlich der Belastbarkeit des Untergrundes erforderlich, da bei dieser Variante umfangreiche bauliche Maßnahmen notwendig würden.

    Auf Nachfrage des Herrn
    Lukas Manger (BFG), ob die Untersuchungen des Büros zeitgerecht und ausführlich dem Rat und der Bevölkerung dargelegt werden, sagte Frau M. Krohnen zu, dies rechtzeitig vor einer Entscheidung durch den Rat und im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung zu gewährleisten.


    Hintergrund:

    Die Betriebserlaubnis der Kläranlage des OT Omersbach erlischt im Dezember 2024. Bei dieser Anlage handelt es sich um eine sogenannte belüftete Teichkläranlage. Eine Fortführung der Anlage in der bestehenden Form wird seitens der zuständigen Behörde (Wasserwirtschaftsamt, WWA) nicht genehmigt. Diese Anlage genügt nicht mehr den Mindestanforderungen. Das Abwasser wird von den äußerst problematischen Stoffen – Stickstoff und Phosphat – hierin nur sehr unzureichend geklärt. Zwar gibt es für diese Stoffe bei den Kleinanlagen zurzeit noch keine gesetzlichen Grenzwerte, wie dies bei größeren Kläranlagen der Fall ist. Die Gemeinde könne und lege daher immer am Jahresanfang die Werte selbst fest, so Frau Krohnen. Dennoch wurden diese Grenzwerte bei den zurückliegenden Messungen durch das WWA mehrere Male überschritten. Die Menge an Wasser, die der Omersbach führt, reicht nicht an jedem Tag aus, um die Menge an „geklärtem Abwasser“ aus der Kläranlage aufzunehmen. Das Mischungsverhältnis zwischen dem Bachwasser und dem „geklärten Abwasser“ soll bei fünf zu eins liegen. Im Omersbach liegt es aber nur bei drei zu eins. (s.a. Main-Echo vom 05.05.2022)

  • (Anm. Es muss davon ausgegangen werden, dass die Betriebserlaubnis für die gleichartige Anlage im OT Geiselbach auch nicht verlängert wird, da die Betriebserlaubnis in nicht allzu ferner Zukunft ausläuft. Die Anforderungen hinsichtlich der Klärung von Abwässern werden in Zukunft noch weiter ansteigen, diese Tendenz lässt sich nicht nur in Bayern eindeutig erkennen. Erschwerend kommt hinzu, dass in unserer Gemarkung ein eindeutiger Trend erkennen lässt; die jährlichen Niederschlagsmengen nehmen ab und die Länge der Trockenzeiten nimmt zu. Man muss kein Prophet sein, um festzustellen, dass die Tage für derartige „Teichkläranlagen“ gezählt sind. Dies untermauert auch die Tatsache, dass neben den Anlagen unserer beider OT nur noch eine Anlage dieser Art im gesamten Landkreis Aschaffenburg existiert.)


Kläranlage in Omersbach


Sitzung des Gemeinderates am 18. März. 2022

Gedächtnisprotokoll mit Anmerkungen zum öffentlichen Teil der

 Gemeinderatsitzung vom 18. 3 2022

(von Michael Midecke)

TOP 1

Bauanträge, Vermessungsanträge

  • Es waren keine Bau- bzw. Vermessungsanträge eingereicht worden

TOP 2

Übernahme der Sporthalle des SC Geiselbach durch die Gemeinde

  • Dieses Dauerthema scheint nun endlich einer Lösung zugeführt zu werden. Aus brandschutztechnischen Gründen (z.B. Neuerstellung von Brandschutzabtrennungen/-wänden) werde sich der ursprünglich angedachten Teilungsplan des Gebäudekomplexes nicht oder nur mit nicht vertretbarem Aufwand realisieren lassen, so dass sich der Vorstand des Sportclubs und die Gemeindeverwaltung auf folgenden Teilungsvorschlag verständigt hätten:
    
Neben der Sporthalle sollen nun auch der im Erdgeschoss befindliche, hintere Versammlungsraum (hiermit ist
    nicht der große Clubraum im vorderen Gebäudeteil gemeint) sowie die im Kellergeschoss befindlichen Sanitäranlagen an die Gemeinde übertragen werden. Bei den zusätzlich zu übereigneten Gebäudeteilen soll ein unbefristetes Nutzungsrecht für den SC-Geiselbach eingeräumt werden. Die Sanierungs- und Unterhaltskosten für diese Räumlichkeiten sollen in der Verantwortung des SC-Geiselbach verbleiben. So die Ausführungen der Bürgermeisterin.

    Die entlang der Straße „Am Sportplatz“ gelegenen Parkplätze verbleiben im Eigentum der SC. Es soll aber eine Dienstbarkeit für die Gemeinde eingetragen werden. Die Unterhaltskosten für diese Parkplätze sollen gemeinschaftlich getragen werden.
    
Hinsichtlich der PV-Anlage scheint ebenfalls eine Lösung erreichbar. So möchte die Gemeinde den Teil auf der Sporthalle von dem Privateigentümer übernehmen und der SC könnte den verbleibenden Teil übernehmen.

  • Fragen des Jörg Sauer (BFG):
  • Wann steht die Halle wieder für den Schulsport zur Verfügung? 
  • Ist eine Sperrung der Halle ins Auge gefasst?
  • Unter welchen Konditionen wird in Zukunft eine Hallennutzung möglich sein?

    wurden von der Bürgermeisterin dahingehend beantwortet, dass die Öffnung für den Schulsport höchst Priorität hätte, aber ein genauer Zeitpunkt hierfür nicht genannt werden könne, dies zu gegebener Zeit eine Entscheidung des Gemeinderates wäre;
    und antwortete Herr Jung, dass eine Nutzung dann zu den üblichen Vermietungskonditionen erfolgen würde.

  • Der Gemeinderat stimmte dem Vorschlag der Verwaltung einstimmig zu.

TOP 3

  • Fortschreibung des Landesentwicklungsplan (LEP)
    Der Entwurf zur Fortschreibung dieses Entwicklungsplan Bayern wurde bereits Mitte Dezember letzten Jahres seitens des bayerischen Ministerrats abgesegnet. Die Verwaltung unserer Gemeinde hatte ihre Stellungnahme zu diesem Projekt schon Anfang März und ohne Unterrichtung und jegliche Beteiligung des Gemeinderates abgegeben. Dies war zur Einhaltung eines Termins des Planungsverbandes Bayerischer Untermain notwendig; so die einführende Begründung der Verwaltung. Die Unterlagen zu diesem Projekt wurden den Mitgliedern des Rates erst ein paar Tage vor dieser Ratssitzung seitens der Verwaltung zugeleitet.
    Nach Aussage von
    Lukas Manger (BFG) bestanden diese in einer über 10seitigen Zusammenstellung und darin verpackt ein Internet-Link welcher auf die eigentlichen, über hundert Seiten umfassende Informationsunterlagen führte. Eine sachgerecht und dem Thema angemessene Einarbeitung war in der kurzen Zeit nicht möglich. Auch wäre aus Sicht der BFG-Fraktion ein frühzeitiger Hinweis sowie eine Erörterung im Gemeinderat mehr als wünschenswert gewesen. Die Nachfragen, worin denn die Vor- und/oder Nachteile für die Gemeinde bestehen, wenn die geplante Herausnahme aus dem „Verdichtungsraum“ und Eingliederung in den "allgemeinen ländlichen Raum“ durchgeführt werde, blieben letztlich unbeantwortet. Herrn A. Jung (Leiter der Verwaltung) bemerkte lediglich, dass die Ausweisung und Umsetzung von Gewerbe- und Baugebiete außerhalb bereits vorhandener, bebauter Flächen zusätzlich erschwert werde.
    Anm.: Der Hinweis auf die Fläche östlich der Straße nach Hofstädten (bei der Reitanlage), lässt aufhorchen.

    Der bereits versandten Stellungnahme der Verwaltung wurde nachträglich und einstimmig durch den Gemeinderat zugestimmt.


  • Die Bürgermeisterin gelobte in Bezug auf eine zeitgerechtere Herausgabe von Unterlagen und Information der Gemeinderatsmitglieder Besserung.

TOP 4

Halteverbot in der Schulstraße

  • Das Halteverbot in der Schulstraße besteht insbesondere auf Grund des Schulbusverkehrs. Dem Antrag dies primär auf die Schulzeiten zu begrenzen, wurde mit einer Gegenstimme entsprochen.
    Jörg Sauer (BFG) begründete seine abweichende Stimme mit dem Hinweis auf die sehr beengte Situation im Bereich der Abbiegung, die sich dadurch noch verstärken werde.

TOP 5

Information Querungshilfe Waldstraße

  • Die Bürgermeisterin informierte, dass die Einrichtung der Fußgängerampel durch die Straßenverkehrsbehörde eine provisorische Maßnahme für die Dauer von ca. einem Jahr sei. Die Nutzungsdaten sollen bei einer Entscheidungsfindung für eine „Querungshilfe“ in diesem Bereich helfen.
    
Anm.: Die Gespräche des Bürgerforum-Geiselbach mit der Leitung der zuständigen Straßenverkehrsbehörde (Beginn Juli 2020) tragen Schritt für Schritt Früchte. Von der Ortsbesichtigung durch Polizei und Behörde noch im selben Jahr, über den Aufruf der Gemeinde für „Verkehrshelfer“ und der Aufstellung der Schilder „Achtung Kinder – Schulweg“ bis hin zur jetzigen Ampelanlag

TOP 6

Information Pflanzbeete Mittelinsel Spessartstraße

  • Die Pflanzen an der Querungshilfe für Fußgänger beim Bäcker werden durch den Streusalzeinsatz stets sehr stark beschädigt. Es soll im Rahmen eines Versuchs resistentere Pflanzen eingesetzt werden.

TOP 7

Sonstige öffentliche Informationen

  • Die im Rahmen der Bürgerversammlung angesprochene Bodenwelle in der Spessartstraße soll zusammen mit einem neu entstandenen Riss in der Fahrbahndecke seitens der Straßenbauamtes beseitigt werden.
  • Die Ehrung von Bürgern/innen soll im Rahmen des Konzertes des Musikvereins am Ostermontag erfolgen.
  • Tagung des Vereinsrings am 28.04.22 um 19:00 Uhr in der Aula der Grundschule.
  • Einweihung des „Mehrgenerationen-Spielplatzes“ am 29.04.22 um 14:30 Uhr.
  • Jörg Sauer (BFG) regte eine spezielle Schulung der Gemeindemitarbeiter/innen an, die mit dem Rückschnitt der Bäume und des Gehölz beauftragt werden. In Omersbach seien die Obstbäume teilweise stark traktiert und sogar ein völlig gesunder Obstbaum ohne Not gefällt worden.

Sitzung des Gemeinderates am 18. Febr. 2022

Gedächtnisprotokoll mit Anmerkungen zum öffentlichen Teil der Gemeinderatsitzung vom 18. 2 2022

(von Andrea Sandow)

TOP 1

Bauanträge, Vermessungsanträge

  • Es waren keine Bau- bzw. Vermessungsanträge eingereicht worden

TOP 2

Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2022

Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2022 wurden einstimmig angenommen.

  • In der Diskussion zuvor wurde von Lukas Manger (BFG) nach den Refinanzierungen zum Gewerbegebiet Omersbacher Weg gefragt
    Antwort Hr. Jung: Die Investitionen der Gemeinde in die Infrastruktur des Gewerbegebietes werden über den Verkauf der Grundstücke refinanziert.
  • Außerdem hat Jan Maier (BFG) nach den im Haushalt eingestellten Mitteln in Höhe von 1,6 Millionen Euro für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses gefragt.
    Antwort Hr. Jung: Die Verwaltung hat sich an Vergleichszahlen aus den benachbarten Kommunen orientiert, die ebenfalls gebaut haben.
    In der Sitzung wurde zu bedenken gegeben, dass die vergleichbaren Werte aufgrund steigender Preise in der Baubranche nicht gehalten werden können.

TOP 3

Bedarfsanerkennung Kindergärten

  • Die Beschlussvorlage wurde einstimmig angenommen

TOP 4

Zuwendungsverfahren Mobilfunkversorgung

  • Hier wurde einstimmig angenommen auf das weitere Verfahren zu verzichten, da dies nur eine Abdeckung im Bereich der Teufelsmühle zur Folge hätte und sich damit nicht das Problem der Unterversorgung an einigen Stellen in Omersbach lösen würde
  • A. Jung informierte, dass die Telekom den bestehenden Masten auf der Kirschenallee plant in Kürze aufzurüsten (5G), hier soll die Auswirkung abgewartet werden, evtl. ergibt sich eine Besserung für den problematischen Bereich in Omersbach

TOP 5

 Erneuerung der Trafostation in Omersbach am Weiher

  • Dem Beschlussvorschlag zur Neuerrichtung einer Umspannstation wurde einstimmig gefolgt ebenso einstimmig wurde beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen, die Turmstation zu einem Artenschutzbaum umzubauen, wenn sich das hinsichtlich der Anerkennung zur naturschutzfachlichen Ausgleichsfläche lohnen würde und ebenso den Platz um diese Trafostation ansprechender zu gestalten und ein Gesamtkonzept für diese Fläche dort zu erarbeiten.

TOP 6

 Allgemeine öffentliche Informationen:

  • Hier gab es keine seitens der Verwaltung und Bürgermeisterin

Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2022 der

Gemeinde Geiselbach

Haushaltsplan und Satzung der Gemeinde Geiselbach für 2022 und die Finanzplanung der Folgejahre beeinträchtigen die dauerhafte Leistungsfähigkeit der Gemeinde

(von Bernd Nordemann)

Der von der Bürgermeisterin vorgestellte Haushaltsplan mit einer zusätzlichen Neuverschuldung von über 1 Mio € und Auflösung von Hauhaltsreserven sind leider nur die halbe Wahrheit.


Doch erst zu einigen allg. Formalien der Kommunalen-Haushaltsplanung.

Der "kameralen Haushaltsplan" einer Gemeinde für das laufende Haushaltsjahr gibt in erster Linie die "Kontobewegungen" (Einahmen und Ausgaben) eines Haushaltsjahres wieder.

In den allg. Haushaltsgrundsätzen (Art. 61 Bayrische Gemeindeordnung) heißt es u. a., dass der Haushalt transparent und die dauerhafte Leistungsfähigkeit der Gemeinde sichergestellt sein muß.

Dieses kann z. B. durch Erläuterungen zum Haushaltsplan sichergestellt werde.


Hierzu ist eine umfassende Darstellung und Beurteilung der im Haushalt vorgesehenen "Projekte" notwendig. In den "Projekten" ist der gesamte Leistungsumfang einer Massnahme incl. der Risiken darzustellen.


Die Ergebnisse dieser projektorientierten  Darstellung fließen dann. in die mittelfristige Finanzplanung ein.


Hier sehen wir deutliche Schwächen im aktuellen Haushalt und der mittelfristigen Finanzplanung.


Ich will das hier an einigen Beispielen erläutern:


  • Kindergarten:
    Wir unterstützen die aktuell notwendige Erweiterung des Kindergartens mit einem Haushaltsansatz von zusätzlich ca. 500 TEUR. Auch wenn nicht alle zukünftigen Entwicklungen bei der ursprünglichen Planung vorhersehbar waren, zeigt dieses Beispiel doch, dass hier eine vorausschauende Planung gefehlt hat. Gleiches gilt hier für Nachträge im Rahmen der Projektrealisierung (Ausrüstung, Aussenanlagen, Parkplätze usw.)
  • Für den Bereich „Seniorenbetreuung“ gibt es bis heute kein Konzept.


  • Feuerwehr:
    Der Haushalt sieht Mittel von insgesamt 1,6 Mio. EUR - aufgeteilt auf zwei Jahre - für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses vor. Der Beginn der Investitionen ist frühestens im Jahre 2025 vorgesehen. Die geplanten Mittel sind für dieses Projekt nicht annähernd ausreichend (s. h. aktuelles Beispiel Sailauf, hier ist das notwendige Budget ca. 5 Mio €). Es ist aus den vorliegenden Unterlagen nicht ersichtlich wie hoch der gesamte Finanzbedarf und der Zeitplan für das Gesamtprojekt ist.


  • Gewerbegebiet „am Omersbacher Weg“:
    Allein für die Erschließung sind in 2022 mehrere 100 TEUR vorgesehen. Auch hier gibt es keine zusammenfassend Darstellung des Projektes. Es fehlt an Informationen über Refinanzierung der gemeindlichen Inventionen durch Grundstücksverkäufe und Einnahmen aus der Gewerbesteuer.
    Für den Investor „Schoofs Immobilien“ (Netto) vermissen wir die Einahmen aus der Beteiligung an den Erschließungskosten des Gewerbegebietes.

  • Sanierung Sporthalle:
    Wir begrüßen die geplante Übernahme der Sporthalle des SC-Geiselbach durch die Gemeinde. Hier kann durch Sanierung die dauerhafte Nutzung durch den Schulverband und Mitglieder des SC-Geiselbach sichergestellt werden. Die im Haushalt vorgesehenen ca. 1 Mio. EUR sind ein erster, von mehreren notwendigen Bauabschnitten. Auch hier fehlt die Gesamtdarstellung des Projektes mit Zeitplan und Auswirkungen auf die zukünftigen Haushalte. Die ursprünglich geplanten 3,2 Mio. EUR für dieses Projekt sind mit Sicherheit auf Grund der aktuellen Entwicklung im Baugewerbe nicht annähernd ausreichend.

  • Neubaugebiete:
    Wir begrüßen ausdrücklich die Ausweisung neuer Wohn- Neubaugebiete. Aber warum ausgerechnet im Bereich zwischen Ziegelberg und Hirtengraben.? Im Trieb gibt es schon mehrere Anwohner, die mit nassen Wänden und Kellern sowie nassen Gärten zu kämpfen haben. Legt man den Bebauungsplan und die Karte zum Starkregenmodell übereinander, erklärt das die Ursachen. Das Gebiet ist für eine Wohnbebauung nur bedingt geeignet. Wir haben hier ein erhöhtes Risiko von Überschwemmungen bei Starkregenereignisse. Häuser in diesem Baugebiet müssen ihre Baukörper wegen des hohen Grundwasserspiegel durch besondere Maßnahmen schützen (z. B weiße Wanne). Wir schlagen eine Überprüfung der Planung und eine neue Ausweisung von Baugebieten in Geiselbach und Omersbach vor.

  • Kläranlagen:
    Die Kosten für die turnusmäßig notwendige Klärschlammausräumung und Betrieb der Anlagen in Geiselbach und Omersbach sind durch die aktuellen Gebühren für Abwasser nicht gedeckt.
    Offen ist, ob und in welcher Form die Kläranlagen in Geiselbach und Omersbach, nach Ablauf der Betriebsgenehmigung, weiter betrieben werden können.
    Die Kläranlagen sind für die mittelfristige Haushaltsplanung ein hohes Risiko (tickende Zeitbombe).

  • Welche Projekte vermissen wir:
    In diesem Haushalt fehlen finanzielle Ansätzen
  • zur Steigerung der Attraktivität und Belebung unserer Dorfmitte,
  • der Senioren und Jugendarbeit,
  • der Kultur und
  • eine aktive Rolle der Gemeinde bei der Verbesserung der Mobilität im ländlichen Raum.

  • Zusätzlich sehen wir Risiken bei der Gewerbesteuer auf der Einnahmenseite (Verrechnung mit den Vorauszahlungen).


Gemeinderatssitzung am 17. Sept. 2021

Gedächtnisprotokoll mit Anmerkungen zum öffentlichen Teil der Gemeinderatsitzung vom 17. 9. 2021

(von Michael Midecke)

Vorbemerkungen

Die Sommerpause ist vorüber und die erste Sitzung der neuen Periode findet ihren Auftakt unter der Leitung des stellvertretenden Bürgermeisters Herrn C. Rollmann (CSU) sowie dem Schriftführer Herr G. Streller (Verwaltung). Aus meiner Wahrnehmung eine wohltuende Abwechselung gegenüber dem sonst im Grundsatz dargebotenen Verlauf der öffentlichen Sitzungen. Ein Eindruck der mir nach der Sitzung auch von anderen Zuhörern/innen bestätigt wird. Der für die Niederschrift der Sitzung Zuständige reißt weder das Wort an sich noch übernimmt er eigenständig die Leitung, oder besser gesagt, er ist nicht genötigt dies zu tun. Strukturiert und auch darauf bedacht, dass auch die öffentlichen Zuhörer/innen - zumindest den Wortlaut der Vortragenden - verstehen konnten, wird durch die Sitzung geführt.


An der Sitzung nehmen aus der Fraktion des Bürgerforum-Geiselbach Frau K. Geis-Huth, Herr J. Maier, Herr L. Manger und Herr J. Sauer und aus der CSU/FB-Fraktion Frau I. Heilmann, Frau A. Kempf, Herr P. Huber, Herr M. Schott, Herr T. Stenger teil. 


Nun zu den Beratungspunkten:

1. Kommunale Allianz Kahlgrund Spessart

  • Der stellvertretende Manager Herr Chr. Batrla stellte die Allianz mit ihren Aufgaben und Förderprojekten dar. Bei einem jährlichen Budget von insgesamt 100.000,-€ können Einzelprojekte mit einem Betrag von bis zu 10.000,-€ und maximal 80% gefördert werden. So gehören neben der Förderung von Dorfläden in Wiesen und Kleinkahl, ein Defibrillator der Feuerwehr in Westengrund auch der in der Realisierung befindliche „Mehrgenerationen-Spielplatz“ in Geiselbach (hiermit ist wohl der Bewegungsparcours am Festplatz gemeint). Als aktuelles Projekt führt er die Unterstützung der gemeindlichen Verwaltungen im Kahlgrund bei der IT-Sicherheit an. Auf Nachfrage des Herrn J. Sauer (BFG) wird klar, dass es sich hierbei weniger um die Implementierung technischer IT-Systeme zur Verbesserung der IT-Sicherheit handelt, sondern um die Schulung der Verwaltungsmitarbeiter. Herr Chr. Batrla weist mehrfach auf die entsprechenden Internetseiten dieser Institution zur Vertiefung der Informationen hin und unterstreicht die Interkooperation. Ein Workshop für die Bürgermeister/innen, der Leiter/innen der Verwaltungen und der Fraktionen in den Gemeinderäten 

2. Boden:ständig; Planungsbüro Geoteam (Bayreuth)

  • Herr Wesinger (Geoteam) erläutert in seinen 45 Minuten andauernden Ausführungen, dass das Projekt ursächlich auf die Ereignisse von 2017 zurückgeht, bei dem 103mm Niederschlag innerhalb von 72 Stunden pro Quadratmeter gefallen seien und zu erheblicher Erosion und Schäden in Bayern geführt hätten. Das Projektgebiet umfasst 2404 Hektar im Kahlgrund und bezieht Teile von Omersbach mit ein; der Ortsteil Geiselbach liegt außerhalb. Aufgabe der Untersuchungen ist es, Ursachen der Erosion zu beschreiben, Schwachstellen im Erosionsschutz erkennen, zu dokumentieren und Maßnahmen gegen die verstärkte Erosion zu entwickeln und bei der Umsetzung zu helfen. Er macht eindringlich klar, dass der Klimawandel die Intensität und Dauer sowie auch die Häufigkeit von Extremwetterereignissen (Dürren und Starkregen) bedingt. Dieses wird zu einer vermehrten Erosion führen. Als Gegenmaßnahmen hält er die Schaffung dezentraler, flacher Rückhaltebecken und einer im Einzelfall gebotenen Aufschüttung von Wällen für notwendig, um die Fließgeschwindigkeit des Wassers zur reduzieren und das Sediment aufzufangen. Die Bodenpflege mit Kalkung der Böden mit geringer Durchlässigkeit und die Rückführung der Sedimente seien genauso geboten wie das Anlegen von Grünflächen. Diese Maßnahmen seien alle freiwillig. Eine Förderung durch das Amt für ländliche Entwicklung ist möglich, gemeindlich sind in Einzelfällen auch Ausgleichsflächen erforderlich.
 
    [Anm.: Kontraproduktiv ist mit Sicherheit eine Verdichtung oder gar Versiegelung von Flächen, wie dies im Gewerbegebiet „Am Omersbacher Weg“ vorgesehen ist. Diese Fläche gehört auch zum Projektgebiet des Planungsbüros, fand aber keine besondere Erwähnung.]


3. Änderung des Bebauungsplanes „Jägersacker bis zum Wolfsboden“

  • Dieser Punkt war nunmehr zum x-ten Male Punkt auf der Agenda und wurde erneut einstimmig abgesegnet.      (siehe auch Gedächtnisprotokoll der Sitzung vom 23.07.2021)

4. Bebauungsplan „Gewerbegebiet Am Omersbacher Weg, Teil 2“

  • Dieser Punkt wurde aufgrund fehlender Unterlagen nicht behandelt. Dieser Punkt soll in einer öffentlichen Sondersitzung behandelt werden, so Herr C. Rollmann.

5. Erweiterung des Baugebietes „Ziegelberg bis zur Waldstraße“

  • Herr C. Rollmann führt aus, dass zwar innerorts noch 130-Wohngrundstücke ungenutzt seien, die Privateigentümer aber nicht willens sind diese zu veräußern oder zu bebauen. Der Druck auf die Gemeinde, weitere Wohngebiete auszuweisen sei immens, so dass die im Flächennutzungsplan bereits vorgesehenen Flächen zur Wohnbebauung nunmehr in Angriff genommen werden sollen. Die Ausweisung könnte jetzt für eine Teilfläche erfolgen, da die jeweiligen Eigentümer ihr Einverständnis zum Verkauf der Flächen an die Gemeinde bekundet haben. Diese erste Teilfläche von ca. 8.000m² liegt in zweiter Reihe hinter den Grundstücken im Trieb und ab Ziegelbergstraße in Richtung Waldstraße. Da die Fläche unter 10.000m² liegt, kann hier das vereinfachte Genehmigungsverfahren zur Anwendung kommen. Herr J. Sauer schlug vor, Grundstücke dieser neuen Wohnbebauungsfläche Besitzern der unbebauten Flächen im Kernbereich des Ortes im Rahmen eines „Tausches“ anzudienen. Herr C. Rollmann gab daraufhin bekannt, dass die Verwaltung dies bereits berücksichtige. Der Aufstellungsbeschluss wurde einstimmig gefasst.
    
[Anm.: Sind solche grundsätzlichen Erwägungen nicht ursächlich Aufgaben des Gemeinderates, der dann die Verwaltung zur Vorbereitung zur Entscheidungsfindung beauftragt und nicht umgekehrt?]

6. Satzung über die Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und anderer Leistungen gemeindlicher Feuerwehren

  • Die Neukalkulation der Kostensätze führt zu keiner wesentlichen Änderung der Sätze und wurde einstimmig beschlossen

7. Einwurfbriefkasten für Überweisungsträger in der SB-Zweigstelle der Sparkasse

  • Die Ablehnung der Sparkasse wird begründet mit organisatorischen und kostenmäßigen Aufwendungen. Die aus gesetzlichen Gründen geforderte tägliche Entsorgung des Briefkastens könnte nicht sichergestellt werden. Die Kunden könnten den Telefonservice der Sparkasse für derartige Leistungen nutzen. Ein entsprechender Hinweis soll in der SB-Zweigstelle erfolgen.
Frau I. Heilmann meint, dass die Sparkassenmitarbeiterin, die in der Filiale Krombach tätig sei und in Geiselbach wohne, für diesen Dienst seitens der Sparkasse herangezogen werden könne.
Herr C. Rollmann stellt fest, dass die Gemeinde diese Entscheidung nicht unwidersprochen hinnehmen wird.

8. Förderung Trinkbrunnen

  • Der Autor dieses Vorschlags bleibt im Verborgenen. Es liegt jedoch nahe, dass zumindest der Vorschlag für den Aufstellungsort „Rathaus“ der Verwaltung entstammt. Die Kosten für einen Trinkbrunnen werden mit ca. 3.000,- € zuzüglich der Installation und somit auf insgesamt mindestens 11.000,- € beziffert. Die Förderung von 90% beinhaltet nicht die laufenden Kosten (Wartung, Wasseruntersuchungen etc.) und wird nur bei einer Mindestnutzungsdauer von 12,5 Jahren gewährt, so Herr C. Rollmann. Herr L. Manger merkt an, dass ein Aufstellungsort in Nähe des neuen Bewegungsparcours eher angezeigt sei als am Rathaus. Herr P. Huber vertritt die Auffassung, dass für den Zweck des Durststillens die Zapfstelle für Wohnmobile am Festplatz ausreichend Gelegenheit biete. Das Ansinnen „Trinkbrunnen“ wird einstimmig abgelehnt.

9. Allgemeine öffentliche Informationen

  • Hierzu gibt es keine Beiträge.

10. Beschlussvorschlag zum Bauantrag „Schoofs Immobilien GmbH Frankfurt“
Errichtung von Werbeanlagen

  • Dieser Punkt wird kurzfristig und einvernehmlich auf die Tagesordnung gesetzt.
  • Mit dem Bauantrag soll die Genehmigung erteilt werden, eine Werbeanlage aufzustellen, die darauf hinweist, dass an diesem Ort ein Nettomarkt mit Parkplatz entstehen wird. Der Antrag wurde gegen die Stimmen der BFG-Fraktion durch den Gemeinderat befürwortet.
 Herrn J. Sauer merkt an, dass auf den Mustern der Werbeanlagen, die in den Unterlagen der Gemeinderatsmitgliedern abgebildet seien, die Jahreszahl mit 20XX angegeben sei. Seine Frage, ob bekannt sei, welches Jahr gemeint sei, konnte nicht beantwortet werden. Nach kurzer Rücksprache mit Herrn G. Streller erklärte Herr C. Rollmann, dass der Bauantrag seiner Kenntnis nach genehmigt sei.

    [Anm.: Ob dieser Antrag auf Aufstellung von Werbeanlagen zu diesem Zeitpunkt auf alleinige Initiative des Investors zurück geht oder vorrangig der Beruhigung dienen soll, entzieht sich meiner Kenntnis. Die nicht ausgeführte Jahreszahl hinterlässt zumindest Zweifel. Fest steht: Zurzeit weiden auf dem Areal Kühe.]

Gemeinderatssitzung vom 17. Sept. 2021 im Main-Echo

Gemeinderatssitzung am 23. Juli 2021

Gedächtnisprotokoll mit Anmerkungen zum öffentlichen Teil der Gemeinderatsitzung vom 23. 7. 2021

(von Michael Midecke)

Vorbemerkungen

Der Gemeinderat war vollzählig besetzt. Neun Zuhörer hatten sich eingefunden, um dem öffentlichen Teil der Gemeinderatsitzung beizuwohnen.


Nun zu den Beratungspunkten:


1. Bauanträge/Vermessungen

  • Der Antrag für ein Zweifamilienhaus in der Hochstraße 8 passierte einstimmig den Gemeinderat.
  • Auch die Vorgaben des Landratsamtes zur Einkürzung des Bauvorhabens Am Weiher 3, zur Verringerung der Hochwassergefahr im Bereich des Baches wurden einstimmig angenommen. (jeweils 15/0)
  • Bei dem Bauvorhaben Spessartstraße 2 (ehemaliges Kaufhaus Thoma) zur Errichtung von 6 Wohneinheiten in den Größen zwischen ca. 67m² und 119m² kam es dann doch zu Nachfragen. Die notwendigen 11 Stellplätze für diese Wohnungen sollen auf dem Nachbargrundstück eingerichtet werden. Hierzu soll der bereits vorhandene Parkplatzbereich zwischen der Hauptstraße 1 und 5 in südlicher Richtung erweitert werden. Damit sichergestellt wird, dass dieser Parkraum auch wirklich geschaffen und auf Dauer bereitgestellt wird, soll eine entsprechende Bürgschaft in Höhe von € 27.500,- (€ 200,-/m²) erhoben und als Grunddienstbarkeit eingetragen werden. Nicht aus der Luft gegriffen ist die Sorge des H. Reißmann (CSU/FB), dass die Freifläche unmittelbar vor dem Anwesen und der Kurve zunehmend als Parkplatz missbraucht wird. Herr J. Sauer (BFG) schlug vor zu untersuchen, ob es nicht möglich sei, durch einfach straßenbauliche Maßnahmen zum einen das Parken auf dieser Fläche, als auch ein Rechtsüberholen von linksabbiegenden Fahrzeugen zu verhindern oder zumindest zu erschweren. Die Bürgermeisterin verwies auf die Zuständigkeit des Straßenbauamtes.

    [Anm.: Unklar blieb, ob die Bürgermeisterin sich des Hinweises und des Vorschlages aus dem Gemeinderat annehmen wird. Auch war nicht wahrzunehmen, wie die allgemeine Forderung, gewährleistet werden soll, dass hier die geplanten Parkplätze
    spätestens mit Bezugsfertigkeit der Wohnungen verfügbar sein müssen.]


2. Änderung des Bebauungsplanes „Jägersacker bis zum Wolfsboden“

  • Die Umfirmierung der ehemalig als Parkplatz für das Lokal „Schöne Aussicht“ genutzten Fläche in eine Fläche mit Wohnbebauung. Dieses Thema beschäftigte den Rat zum wiederholten Male. Diesmal ging es darum, über die vorgebrachten Bedenken und Anregungen aus der öffentlichen Auslegung zu beraten und zu entscheiden. Die überwiegenden Einwendungen und Bedenken wurden durch Behörden des Landkreises erhoben. Diese konnten recht schnell geklärt und beseitigt werden, auch wenn der gesamte Lesevorgang erheblich Zeit verschlang. Fazit: Eine erneute Auslegung, wenn auch zeitlich gekürzt, muss erfolgen. (15/0)

    [Anm.: Augenscheinlich – so zumindest mein Eindruck auf der Zuhörerbank -.hätte diese zusätzliche Schleife vermieden werden können; sachgerechte Arbeit und angemessener Durchsicht der Unterlagen im Vorfeld vorausgesetzt. Fakt ist; für das Bauvorhaben wurde erneut wertvolle Zeit vertan.]


3. Rohstofftechnische Erkundung der Flächen um den Tontagebau Geiselbach I;

  • Antrag auf Änderung des Regionalplanes
    Dieser Antrag, der sich vordergründig nur mit der Ressourcenausbeutung der Tongrube beschäftigt, hat jedoch zum Ziel, das bereits seit längerem durch die Gemeinde erworbene Gelände nicht nutzlos liegen zu lassen. 


4. Zuschuss für die Errichtung eines Hospiz- und Palliativzentrums in Aschaffenburg

  • Hier wurde ein symbolischer Zuschuss in Höhe von €1.000,- wie seinerzeit für Alzenau, einstimmig genehmigt (15/0).


5. Zu- und Wegzugsmonitoring; Ergebnis der Umfrage

  • Die Ergebnisse dieser Umfrage, die von einer Praktikantin bearbeitet wurde, werden auf der Homepage der Gemeinde im Detail veröffentlich, so die Ankündigung der Bürgermeisterin. Die Themenbereiche Wohnraum, Bauplätze, ÖPNV und Einkauf scheinen eine maßgebliche Rolle bei der jeweiligen Entscheidung zu spielen.

6. Allgemeine öffentliche Informationen

  • Einbau eines Abbiegeassistenzsystems ins Feuerwehrauto Omersbach
    Der Einbau eines Abbiegeassistenzsystems wird derzeit noch mit € 1.500,- bezuschusst, so dass für die Gemeindekasse ein Betrag von nicht ganz € 1.250,- verbleibt. Dies liegt im Rahmen der Kompetenz der Bürgermeisterin und wurde durch sie bereits freigegeben.
Im Rahmen dieser Information wurde bekannt, dass ein entsprechendes Fahrzeug der Ortsteilwehr Geiselbach in den kommenden Jahren ersatzbeschafft werden muss, sodass hier ein nachträglicher Einbau seitens der Gemeinde nicht ins Auge gefasst wird. Des Weiteren sei ein Gutachten zur Entwicklung und dem Fortbestand der beiden Ortsteilwehren in Arbeit, dessen Ergebnisse im Rahmen einer Veranstaltung Ende Mai 2022 bekannt gegeben werden sollen.

    [Anm.: Hoffentlich kommen diese Ergebnisse noch so rechtzeitig, dass die Erkenntnisse gewinnbringend in die Planungen und die Umsetzung für das neue Gerätehaus einfließen können.]

  • Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED
    Die Anzahl der noch umzurüstenden Leuchten wurde mit 199 angegeben. Für den Gemeindehaushalt verbleibt nach Abzug der Zuschüsse in Höhe von ca. € 28.700,- eine Summe von € 66.000,- zu tragen. Die Verwaltung geht davon aus, dass sich auf Grund der Energieeinsparung die Investitionen nach 5,2 Jahren amortisiert haben und dies bei einer erwarteten CO²-Einsparung von 33 Tonnen.


  • Über nachfolgende, zusätzliche Punkte informierte die Bürgermeisterin den Rat
  • Sammelbehälter für Hundekotbeutel
    10 von 160 Hundebesitzer haben eine Rückmeldung gegeben und Hinweise zu möglichen Standorten eingereicht. Die Sammelbehälter sind bestellt und sollen Ende August geliefert werden.

  • Zustand der Grünflächen
 
    Eine Person, die sich an die Bürgermeisterin gewandt hat, hätte erklärt, dass sie sich angesichts des Zustandes der Grünflächen der Gemeinde „Fremdschämen“ müsse. 
    Der Zustand, so die Bürgermeisterin, sei jedoch dem Wetter geschuldet.

  • Die Schulleiterin Frau Wenzel verlässt Geiselbach mit dem Schuljahreswechsel.

  • Die Forderung zur Anbringung eines „Briefkastens für Überweisungsträger“ in dem SB-Raum der Sparkasse habe die Bürgermeisterin dem Landrat übermittelt.

    [Anm.: Diese Forderung ist vor dem Hintergrund der unverändert steigenden Kriminalitätsrate beim Phishing (Betrug durch entwendete, ausgefüllte Überweisungen) eher unbedacht. Eine sichere, praktikable Lösung sollte in Zusammenwirken mit der Sparkasse gefunden werden. Eventuell kann ein entsprechender Briefkasten innerhalb der Räumlichkeiten der Gemeinde, dessen Zugänglichkeit nur während der Amtszeiten gegeben ist, eine Lösung sein.]

  • Flutkatastrophe
 
    Die Bürgermeisterin äußerte kurz ihre Anteilnahme an den Geschehnissen und den Opfern der Flutkatastrophe in NRW und Rheinland-Pfalz. Sprach ihren Dank dem THW, der Feuerwehr und allen dort tätigen Hilfsorganisationen aus, um dann recht zügig auf ihre Verdienste zu Beginn ihrer Amtszeit zu sprechen zu kommen. Wie weitsichtig sie 1984 gehandelt habe, als sie die Ortskanäle habe erweitern lassen. „Wir haben Vorkehrungen getroffen“; so ihre Worte.

    [Anm.: In Abweichung zur Berichterstattung im Main-Echo (online-Ausgabe 25.07.2021) haben weder ich noch die übrigen Zuhörer eine Schweigeminute und auch keine Aufforderung dazu wahrgenommen. Auch die Behauptung, Herr H. Reißmann (CSU/FB) hätte sich in diesem Rahmen über das „Regenrückhaltebecken“ am Ortseingang in Omersbach geäußert, ist unzutreffend. Er widmete sich diesem Thema erst nach Abschluss der Ausführungen von Frau M. Krohnen.“]

    Herr J. Sauer (BFG) berichtet davon, dass sich die BFG-Fraktion einstimmig dazu entschlossen habe, angesichts des Leides der Menschen in den Katastrophengebieten die Sitzungsgelder der letzten 3 Monate zu spenden und empfahl den übrigen Ratsmitglieder sich anzuschließen. Herr H. Reißmann (CSU/FB) äußerte als einziger spontan seine Bereitschaft. Die Bürgermeisterin bat die BFG-Fraktion zunächst um die Erstellung eines entsprechenden Rundschreibens.

  • Das künstlich angelegte Regenrückhaltebecken am Ortseingang Omersbach sei stets voll Wasser, auch bei Trockenheit und erfülle seine Aufgabe nicht ordnungsgemäß bzw. habe gar keine Funktion, so die Kritik des Herrn H. Reißmann (CSU/FB). Herr A. Jung entgegnete, dass dies ein reines Absetzbecken sei und kein Rückhaltebecken. Um der Sache auf den Grund zu gehen, schlug der Feuerwehrkommandant der OT-Wehr Omersbach Herr J. Maier (BFG) vor, im Rahmen einer Übung das Becken zu leeren. Dieser Vorschlag fand breite Zustimmung.

  • Herr St. Nikolei (CSU/FB) stellte die Frage, wann es mit dem Parkplatzbau am Kindergarten in Geiselbach weiter ginge. Herr A. Jung machte die vorrangigen Arbeiten am Spielplatz des Kindergartens für die Verzögerungen verantwortlich.

  • Auf Nachfrage von Herrn J. Maier (BFG) wie es um die Arbeiten am Spielplatz in Omersbach bestellt sei, antwortete der Verwaltungsleiter Herr A. Jung, es läuft, die Verzögerungen sind dem Regenwetter anzulasten.

  • Die Frage nach dem Start der Maßnahmen bezüglich der E-Ladesäule und den Stellplätzen im OT-Geiselbach durch Herrn L. Manger (BFG) konnte Herr A. Jung mit dem Verweis auf die Firma Kern und der 1. Augustwoche beantworten.

  • Die Frage des Herrn C. Rollmann (CSU/FB), ob weiterhin auf dem Geiselbacher-Bauhof Maskenpflicht gelte oder nicht, blieb mit dem Hinweis darauf, dass die Gemeinde hierfür zuständig sei, im Raum stehen.


Gemeinderatssitzung vom 23. Juli 2021 im Main-Echo

Gemeinderatssitzung am 18. Juni 2021

Gedächtnisprotokoll mit Anmerkungen zum öffentlichen Teil der Gemeinderatsitzung vom 18. 6. 2021

(von Gottfried Preuth)

Vorbemerkungen

Mit Ausnahme des Herrn Jörg Sauer (BFG) waren alle gewählten Ratsmitglieder anwesend.

Herr Jung wurde durch Herrn Streller vertreten.


Nun zu den Beratungspunkten:

1. ÖPNV; Vorstellung „Oberer-Kahlgrund-Ticket“ durch die KVG, Herr Logigan

  • Herr Logigan berichtet, dass die Planung für die nächsten 10 Jahre von KVG, Nees und einem weiteren Unternehmen ansteht. Falls sich die Gemeinde Geiselbach dazu entschließen könnte, diesem ‚Ticket‘ beizutreten, wäre es möglich, von Geiselbach bis nach Heigenbrücken und umgekehrt befördert zu werden.

    Die Kosten hierfür schätzt Herr Logigan auf etwa € 2.700,00 jährlich.

    Die Bürgermeisterin sieht das Kahlgrund-Ticket positiv. Allerdings wäre heute keine Festlegung zu erwarten, evtl. in der nächsten Sitzung.

    Herr Logigan erwähnt, dass zusätzlich hierzu ein Personentransport ‚
    "On Demand" verwirklicht werden soll. Auf Nachfrage von Herrn Lukas Manger (BFG), wie die Tarifrechnung aussehen würde, wenn Geiselbach dem Ticket nicht beitritt, ‚On Demand aber in Anspruch genommen wird, wird keine ausreichende Antwort gegeben. 
    Nach den Ausführungen von Herrn Logigan bemerkt die Bürgermeisterin, dass sie dafür plädiert, dem Vorhaben zuzustimmen. Sie ruft zur Stimmabgabe auf. Das Ergebnis lautet: einstimmige Zustimmung.

    Anmerkung : Der Aufruf zur Stimmabgabe erfolgt in Anwesenheit von Herrn Logigan, ohne dass ihm ein Sitzplatz bei den Zuhörern zugewiesen wird.


2. Bauanträge/Vermessungsanträge

  • Der Bauantrag Gilmer Klaus, Neubau Carport, Breiter Weg 36, Omersbach. Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt.

3. Vorhabenbezogener Bebauungsplan „GE Birkenhainer Straße V“

  • DerBeschlussfassung über die vorgebrachten Bedenken und Anregungen aus der öffentlichen Auslegung und der Behördenbeteiligung, ggf. Satzungsbeschluss. Der Maßnahme wird einstimmig zugestimmt.


4. Bebauungsplan Gewerbegebiet „Am Omersbacher Weg“; Vorstellung und Billigung Entwurf 

  • Bevor der Eingeladene das Wort ergreifen kann, weist ein Ratsmitglied des BFG darauf hin, dass die Unterlagen sehr spät eintrafen und eine Einarbeitung unmöglich war.
    Zu diesem Tagesordnungspunkt ist ein Herr Röhl eingeladen worden, welcher die vorliegenden Unterlagen ausführlich erläutert. Eine Änderung des Plans ist an der Einfahrt zur Feuerwehr erfolgt, ebenfalls wird eine Querung der Straße für Fußgänger im Bereich der Feuerwehr nicht realisiert, sondern wie vorgesehen am Kreisel.

    Abstimmungsergebnis: 10 Ja-Stimmen (CSU/FB), 3 Nein-Stimmen (BFG)

    Anmerkung : Aufgrund der schlechten Akustik in der Aula und der vorhandenen, aber nicht professionell genutzten Beschallungstechnik ist für die Zuhörer nicht vernehmbar, welches Unternehmen Herr Röhl vertritt.
    Wie schon in TOP 1 geschehen erfolgt der Aufruf zur Stimmabgabe, ohne dass dem Gast ihm ein Sitzplatz bei den Zuhörern zugewiesen wird.


Gemeinderatssitzung vom 18. Juni 2021 im Main-Echo

Gemeinderatssitzung am 21. Mai 2021

Gedächtnisprotokoll mit Anmerkungen zum öffentlichen Teil der Gemeinderatsitzung vom 21. 5. 2021

(von Michael Midecke)

Vorbemerkungen

Mit Ausnahme des Herrn St. Heilmann (CSU/FB) waren alle gewählten Ratsmitglieder anwesend.
 Sieben Zuhörer hatten sich eingefunden, um dem öffentlichen Teil der Gemeinderatsitzung beizuwohnen und den leidenschaftlich, aber sachlich geführten Diskussionen zu folgen und den Argumenten zu lauschen. Dies war nicht nur auf Grund der schlechten Akustik und der nur sehr eingeschränkt vorhandenen Mikrofon- und Lautsprecher-Anlage kaum möglich. Letztgenannter Mangel wurde bereits mehrfach und von mehreren Seiten - auch aus der Bürgerschaft – angesprochen. Einer Abstellung sah sich die Gemeinde - Angabe gemäß - aus finanziellen Gründen nicht in der Lage.


Nun zu den Beratungspunkten:

1. u.2. Bauanträge/Vermessungsanträge

  • Der Antrag zum Dachgeschossausbau in der Florianstraße als auch der, im Rahmen der Behördenbeteiligung übermittelte Bebauungsplan und 10. Änderung Flächennutzungsplan „Am Geisgraben“,der Gemeinde Linsengericht, passierte die Ratssitzung mit einem einstimmig positiven Votum. Bei letzterem geht es um ein ca. 2 ha großes Gelände in Großenhausen vor allem für die dortige Feuerwehr und den Kindergarten. (14/0)

3.  Änderung des Bebauungsplanes „Jägersacker bis zum Wolfsboden“;


4. Jahresrechnung 2020 

  • Wie die Bürgermeisterin erklärte, kann die Jahresrechnung 2020 für die Gemeinde positiv abgeschlossen werden. Dies ist primär der Ausgleichszahlung des Freistaates für Gewerbesteuerausfälle in Höhe von € 122 000,- , sowie den - trotz Pandemie -erfolgreichen Unternehmen am Ort zu verdanken, da die Haupteinnahmequelle (Beteiligung an der Einkommenssteuer) um € 82.000,-geringer als geplant ausfiel. Der Rechnungsprüfungsausschuss wird sich nun mit dem Zahlenwerk befassen.


5. Jahresabschluss Kindergärten 2019

  • Das Jahresdefizit von ca. €40.000,- blieb in dem erwarteten Rahmen. Positiv ist eine Spende von über € 1.000,- zu vermerken.



6. Stellungnahme zur Berichterstattung GR-Sitzung 23.04.2021; Homepage Bürgerforum

Hier verliest die Bürgermeisterin eine Stellungnahme der Verwaltung. Welche 

  • eine Unterstellung witternd, sich gegen einen Eindruck einer Neutralitätsverletzung zu verwahren glaubt; wenn bemerkt wird, dass sich der Geschäftsführer der Gemeinde bereits in dem Raum aufhält in dem die CSU/FB-Fraktion ihre interne Sitzung durchführt, während die Mitglieder der BFG-Fraktion zusammen mit den Zuhörern draußen warten müssen;
  • sich bemüßigt fühlt zu erklären, dass die im Gewerbegebiet „Birkenhainer Straße V“ nur 800l pro Minute bei einem Fließdruck von ca. 1,5 bar rechnerisch gegeben sei. Und dies den Firmen dort vorab bekannt gewesen sei und weiter
  • meint sie verlautbaren zu müssen, dass eine korrekte Veröffentlichung aus dem Jahre 2017 über die Unzulässigkeit des Verbrennens von hölzernen Gartenabfällen im bebauten Ortsgebiet auf der Gemeindeseite nichts zu suchen habe, da die Rechtsgrundlage fehle. [Anm.: Diese inhaltlich völlig korrekte Veröffentlichung war bis Ende April auf der Homepage der Gemeinde noch abrufbar.]

Die Bürgermeisterin erklärte, dass die interne Fraktionssitzung der CSU/FB ca. eine halbe Stunde von Beginn der Gemeinderatssitzung beendet sei. Dem Vorschlag des Herrn J. Maier (BFG) folgend sagte die Bürgermeisterin zu, dass in Zukunft ab diesem Zeitpunkt den Mitgliedern der BFG-Fraktion zusammen mit den Mitarbeitern der Verwaltung der Zutritt zu den Sitzungsräumlichkeiten gewährt wird.

Zu dem gesamten Punkt folgte noch eine Wortmeldung vom 2. Bürgermeister Herrn C. Rollmann, dass auf den Internetseiten und in den Gedächtnisprotokollen des Bürgerforums zu den Gemeinderatsitzungen sowie so nur „Müll“ stehen würde.

[Hierzu eine Anmerkung einer Zuhörerin (nach der Sitzung geäußert): „Ein Schelm wer sich nun Böses dabei denkt, dass in den öffentlichen Sitzungen, die auch als Information für die Bürger der Gemeinde gelten, nur über „Müll“ berichtet wird. Was für eine Selbsteinschätzung über die Gemeindearbeit, seitens eines Fraktionsvertreters der CSU/FB).“]

7.  Neuaufstellung FNP bzgl. „Gewerbegebiet Birkenhainer Weg V“

  • Dieser zusätzlich und recht kurzfristig aufgenommen Punkt behandelte die Einwände, Anmerkungen und Hinweise der beteiligten Behörden und der Bürger. Letztlich wurden diese entweder als irrelevant oder unbegründet verworfen. (14/0)
Rechtskraft erhält dieser Plan erst mit der Veröffentlichung, so die Bürgermeisterin.



8.  Allgemeine öffentliche Informationen

Hier kam es zu folgenden Themennennungen:

  • In Bezug auf den Kindergarten Geiselbach wurde mitgeteilt, dass die Arbeiten an den beschlossenen Parkplätzen begonnen haben. Die Spielgeräte würden in Kürze auch wieder zur Verfügung stehen und der Verbindungsgang zwischen den beiden Gebäudeteilen sei in Angriff genommen.
  • Anfrage von Frau A. Kempf (CSU/FB)
    
Schaffung von Unterstellmöglichkeiten entlang der Wanderwege. 
Zu einer Behandlung kam es nicht, da Herr A. Jung dies mit Hinweis auf die Kosten (mind. € 10.000,-) brüsk ablehnte. Die Bürgermeisterin wies ihn jedoch an, dies dennoch zu prüfen.
  • Anfrage von Herrn L. Manger (BFG)
    
Wann am Spielplatz „Am Trieb“ die fehlende Schaukel ersetzt und der Sand wieder aufgefüllt werde. Informierte Herr Jung, dass die Lieferung der Schaukel für Juni in Aussicht gestellt sein.
  • Anfrage von Herr P. Huber (CSU/FB)

    Wie ist der Sachstand bei den Sammelbehältern für die Hundekotbeutel? Von f
    ünf Bürgern und Bürgerinnen seien Eingaben eingegangen. Die Verwaltung will im Juni über die Standorte entscheiden.
  • Anfrage von Herrn M. Schott (CSU/FB)
    
Nach der Befestigung der Fahrzeugabstellfläche bei den „Nothallen“ der Geiselbacher Feuerwehr. Nach Auskunft der Verwaltung war keinerlei Pflasterung o.ä. Seitens der Gemeinde oder des verantwortlichen Architekturbüros vorgesehen. Die Pflastersteinspende eines Anwohners würde nun genutzt, um mit Hilfe der Gemeindearbeiter und vor allem mit der Tatkraft der Feuerwehrfrauen und -männer nachträglich für einen entsprechenden Untergrund zu sorgen.
  • Anfrage von Herrn H. Reißmann (CSU/FB)

    Wann die Beschädigungen am Fahrradweg bei Omersbach behoben werden?
Hierzu gab es keine Terminnennung, jedoch den Hinweis, dass dieser Weg an dieser Stelle gelegentlich durch KFZ genutzt würde.


Generelle Anmerkungen:

  • Unmittelbar nach dem Besuch der Gemeinderatsitzung (öffentlicher Teil) erklärten Besucher und Besucherinnen in Gesprächen noch vor der Eingangstür zu Schule ihr Unverständnis über die langatmigen und aus ihrer Sicht völlig unnötigen Ausführungen der Bürgermeisterin zu Bebauungsplänen u. ä. .
Dies, so deren Ansicht, könnte doch im zuständigen Ausschuss entsprechend vorbehandelt und dann kurz zusammengefasst zur Abstimmung und/oder Darstellung gebracht werden. Es habe den Anschein erweckt, als würde hierüber versucht Zeit zu schinden ,um über diesen Weg Diskussionen und einer normalen, parlamentarischen Arbeit zu entgehen. Unverständnis wurde auch darüber geäußert, dass offenen Punkte aus den vorherigen Sitzungen wie, z.B.:
    Empfehlungen des eigens geschaffenen Ausschusses „Bewegungsparcours Saure Wiesen“
    überhaupt nicht angesprochen wurden; wo gerade dieser Punkt in der letzten öffentlichen Sitzung gerade so angekündigt wurde.


Gemeinderatssitzung vom 21. Mai 2021 im Main-Echo

Gemeinderatssitzung am 23. April. 2021

Gedächtnisprotokoll mit Anmerkungen zum öffentlichen Teil der Gemeinderatsitzung vom 23. 4. 2021

(von Michael Midecke)

Der Zugang zur öffentlichen Sitzung des Gemeinderates Geiselbach wurde, wie nahezu immer, durch Herrn A. Jung (Leiter der Verwaltung) pünktlich gewährt. Es schien, wie so häufig, als wäre er bei der vorgeschalteten, internen Fraktionssitzung der CSU/Freie-Bürger als Dauerteilnehmer dabei gewesen.
Mit Ausnahme von Frau K. Geis-Huth (BFG), sie fehlte krankheitsbedingt, waren alle gewählten Ratsmitglieder anwesend.
Erfreulich war zu bemerken, dass die Anzahl der Zuhörer*innen die Zahl sechs erreichte und neben der Bürgermeisterin nun auch Herr A. Jung über ein Mikrofon verfügte, sodass er im Zuhörerbereich gut zu verstehen war.
Nachdem alle die gewohnten Platze eingenommen hatten, die Presse nahm wie immer im Kreise der Ratsmitglieder Platz, eröffnete die Bürgermeisterin die Sitzung und bat um die Einfügung des zusätzlichen TOPs „Haushaltssatzung Schulverband Krombach/Geiselbach“; dieser Bitte wurde durch die Mitglieder einstimmig stattgegeben (13/0).


Zu den Punkten kurz und knapp:

1. Bauanträge Vermessungsanträge

  • Bei dem Tektur Antrag (Dorfstraße 14) ging es im Wesentlichen, um die Veränderung bei der Dachneigung und einer Vergrößerung der Dachterrasse.
Bei der Bauvoranfrage (Warnbachstraße 30) sind 3 Wohneinheiten geplant und die Waldschutzabstandsfläche soll nicht in Gänze eingehalten werden.
Neben den in der im Vorfeld veröffentlichen Agenda wurde über einen weiteren Antrag abgestimmt; Errichtung eines Balkons an einem Haus in dem Geltungsbereich „Weissteich-Fromolle“.
Alle Anträge passierten den Gemeinderat einstimmig (13/0).

2.  Bewegungsparcours „In den sauren Wiesen“

  • Zu diesem „Projekt“ wurden von ca. 18 Unternehmen Angebote eingereicht. Die Frist der Ausschreibung endete am 23.04.2021. Die Endscheidung über den Zuschlag soll in der Ratssitzung im Mai erfolgen. Eine Vorauswahl unter den Angeboten solle nicht vom Bauausschuss, sondern von einem Gremium erfolgen, bei dem folgende Personen als Mitglieder einstimmig bestimmt wurden (13/0):
    Frau M. Krohnen (Bgmin. und CSU/FB-Fraktion),
    Herrn A. Jung (Leiter der Verwaltung),
    Herrn C. Rollmann (CSU/FB-Fraktion) und

    Herrn L. Manger(BFG)

    [Anm.: Mir ist immer noch schleierhaft, dass die Bevölkerung an dieser Stelle tatsächlich die Notwendigkeit zur Einrichtung eines Bewegungsparcours sieht. Immerhin sollen hierfür neben den Fördermitteln in Höhe von € 10.000,- weitere € 10.000,- aus dem Haushalt der Gemeinde aufgewendet werden, dies bei Ebbe in der Gemeindekasse. Hoffentlich fehlt das Geld dann nicht an anderer Stelle und der Parcours wird auch rege genutzt.]


3.  Erneute Auslegung vorhabenbezogener Bebauungsplan 

„Gewerbegebiet Birkenhainer Straße V“


  • Hierbei geht es um geplante Änderungen in dem bereits schon mal ausgelegten und genehmigten Bebauungsplan.
    Änderungen:
    Dachneigung bei einem Gebäude
Terrasse beim Inhabergebäude
Neues Gebäude „Umspannstation“
Druckerhöhungsanlage (nur für die Firma)
    Der Antrag auf verkürzte Auslegung (14-Tage) wurde einstimmig abgesegnet (13/0).

    [
    Anm.: Offensichtlich ist der Druck und/oder der Leitungsquerschnitt der Versorgungsleitung für dieses Gewerbegebietes nicht ausreichend, um die benötigte Wassermenge unter ausreichendem Druck den dortigen Firmen zur Verfügung zu stellen. Gilt dies dort im Brandfalle auch für die Versorgung der Feuerwehr mit Löschwasser? Sofern hier ein Fehler bei der damaligen Planung gegeben sein sollte, werden die Verantwortlichen bei dem „neuen Gewerbegebiet“ hoffentlich darauf achten.]

4.  Dritte Änderung des Bebauungsplanes „Jägersacker bis zum Wolfsboden“


  • Hierbei geht es um die Wandlung des “Parkplatzes“ gegenüber dem Lokal „Zur schönen Aussicht“ im OT-Omersbach zu einer Wohnbaufläche.



5. Neufassung der Kindergartengebührensatzung der Gemeinde Geiselbach und

6. Neufassung der Kindergartensatzung der Gemeinde Geiselbach


  • Diese Anpassungen an die gültige Vorschriftenlage waren geboten und umfassen im Wesentlichen den „Wegfall“ des separat zu entrichtenden „Spielgeldes,“ und dass die neue Kindergartensatzung nur noch in der Einrichtung selbst zum Aushang kommt.
    Auch bei diesem Punkt herrschte Einigkeit (13/0).



7.  Aufstellung von Hundekotbeutelspendern im Gemeindegebiet


  • Die Kosten für einen entsprechenden Spender mit dazugehörigem Abfallbehältnis, welches auch das Entsorgen von Hausmüll erschweren soll, betragen ca. € 400,- und aufwärts, so die Angabe der Verwaltung. Nach Aussage der Bürgermeisterin hat sich die CSU/FB-Fraktion in ihrer internen Vorbereitungssitzung darauf geeinigt, ca. 3-4 Abfalleimer probeweise aufzustellen und auch aus Kostengründen auf die Beutelspender zu verzichten, da den Hundebesitzer*innen das Mitführen der Beutel zuzumuten sei. Die Vorschläge Papierbeutel an Stelle von Plastik zu verwenden (Herr Th. Stenger CSU/FB) sowie entsprechend Beutel auf der Gemeinde für die Hundebesitzer bereitzuhalten (Frau A. Kemp) fanden keine Unterstützung seitens der Verwaltung. Die Anregung die Hundebesitzer*innen gezielt auf das Problem anzusprechen und sich von ihnen die möglichen Standorte aufzeigen zulassen (Herr J. Maier BFG), fanden insoweit Berücksichtigung, indem eine entsprechende Mitteilung im Mitteilungsblatt veröffentlicht werden soll.
    Herr A. Jung führte weiter aus, dass je „Müllbehälter“ noch weitere € 250,- für Bodenhülse und Ständer aufzuwenden seien. Der Vorschlag des
    Herrn J. Sauer (BFG) auf die Ständer möglichst generell zu verzichten und die „Müllbehälter“ an bereits vorhandene Pfähle anzubringen, wurde dankend aufgenommen. Mit der Beschaffung und probeweisen Aufstellung von ca. 5 „Müllbehälter“, die an vorhandene Pfähle befestigt werden sollen, wurde die Verwaltung einstimmig (13/0) beauftragt.


8.  Jahresbericht der Solaranlagen

  • Auf Grund eines sehr spät bemerkten Ausfall einer zentralen, technischen Komponente an einer Anlage fiel der Ertrag der gemeindlichen Solaranlagen insgesamt nicht so hoch aus wie zu erwarten war, so Herr A. Jung. Ein Vergleich zu den Werten des Vorjahres war jedoch nicht möglich, da diese Daten nicht in den Vorbereitungsunterlagen der Gemeinderät*innen enthalten waren, wie Frau A. Sandow (BFG) anmerkte. Dies soll im nächst Jahr berücksichtigt werden.


9. Haushaltssatzung Schulverband Krombach/Geiselbach

  • Bei diesem zusätzlich in die Sitzung eingebrachten Punkt ging es vorrangig um die Bereitstellung zusätzlicher Mittel für die Erneuerung der Telefonanlage und der digitalen Anbindung sowie der Anschaffung von Lüftungsgeräten für Krombach; die Lüftungsanlage in Geiselbach ist nach Aussage des Herrn A. Jung ausreichend dimensioniert.
    Herr J. Sauer (BFG) stellte die Frage, warum in der Grundschule Geiselbach kein Videokonferenz-Unterricht angeboten wird und auch kein WLAN vorhanden sei. Hierfür sei der Herr Seitz als Vorsitzender des Schulverbandes zuständig, so Herr A. Jung.


10.  Allgemeine öffentliche Informationen


  • Corona-Schnelltests
    
Neben dem „Corona-Testbus“ , der stets dienstags (13:45-14:45) vor dem Rathaus steht, kann sonntags (09:30-11:00) in der Aula der Grundschule ein Corona-Schnelltest durchgeführt werden; hierbei unterstützt die Feuerwehr die Gemeinde.
  • E-Ladesäule im OT-Omersbach

    Die Frage des
    Herrn J. Sauer (BFG) nach der Umsetzung des Gemeinderatsbeschlusses vom 17. Januar 2020 der Errichtung einer Lademöglichkeit auch im OT-Omersbach und dem Verweis darauf, dass im Bundesgebiet noch erheblicher Bedarf an dieser Ladeinfrastruktur besteht, wurde durch die Bürgermeisterin (CSU/FB) dahingehend beantwortet, dass die geplante Lademöglichkeit im OT-Geiselbach und die angedachten Lademöglichkeiten beim geplanten Nettomarkt ausreichend seien.
  • Sparkassen-Geldautomat
    Herr P. Huber (CSU/FB) erkundigte sich nach dem Sachstand der Baumaßnahmen hinsichtlich der Aufstellung des Geldautomaten. Herr C. Rollmann (CSU/FB) erklärte, dass dies letztlich alles an den Lieferterminen der Tür und der Rampe hänge.
  • Verbrennen von holzigen Gartenabfällen im bebauten Ortsbereich
    An die BFG-Fraktion wurde die Bitte aus der Bürgerschaft herangetragen, abzuklären, ob ein Verbrennen von Gartenabfällen innerhalb der Ortsbebauung in Geiselbach zulässig sei oder nicht. Offensichtlich besteht hierüber sowohl innerhalb der Bürgerschaft als auch bei der Polizei in Alzenau Unklarheit.
    Herr A. Jung erklärte, dass das Verbrennen innerhalb der Ortsbebauung seit dem 01.07.2017 unzulässig sei.

    https://www.geiselbach.de/Default.aspx?tabid=10973

    [Anm.: Diese „Verordnung“ ist leider auf der Website der Gemeinde nicht einfach zu finden. Es wäre meiner Ansicht nach angezeigt, dies zu verbessern.]


Gemeinderatssitzung vom 23. April. 2021 im Main-Echo

Gemeinderatssitzung am 19. März. 2021

Gedächtnisprotokoll mit Anmerkungen zum öffentlichen Teil der Gemeinderatsitzung vom 19. 03. 2021

(von Michael Midecke)

Neben den Mitgliedern des Gemeinderates (Herr J. Sauer fehlte krankheitsbedingt), der Bürgermeisterin, dem Verwaltungsleiter waren vier Beobachter/innen anwesend, darunter auch die Pressevertreterin des Main-Echos.
Zu den Punkten kurz und knapp:

1. Bauanträge Vermessungsanträge

  • Tekturantrag (Änderungsantrag) Wohnhaus Birkenhainer Str. 8; gebilligt (13/0)
Erhöhung der Wohneinheiten von sechs auf neun wurde einstimmig gebilligt. Schaffung eines notwenigen zweiten Rettungsweges über außenliegende Zugänge vom Giebelgeschoß zu den Terrassen/Balkonen des darunterliegenden Geschosses, hierdurch soll ein Anleitern mit den zur Verfügung stehenden Mittel der Feuerwehr sichergestellt werden.
 
    Nachstehender Punkt wurde zusätzlich zu den auf der Website der Gemeinde veröffentlichten TOPs in die Sitzung mit aufgenommen
  • Bauantrag für Gebäude, Horbacher Straße 12; gebilligt (13/0)
Mit der Auflage einer Sicherheitsleistung auf Grund von fehlenden zwei Stellplätze; je € 5.000,-.

2. Festlegung der Anzahl der Stimmbezirke und Briefwahlbezirke für die Bundestagswahl

  • Auf Grund des erheblichen Anstiegs der Briefwähler wird es im Ortsteil Geiselbach nur ein Wahllokal, dafür aber insgesamt zwei Briefwahlbezirke geben; gebilligt (13/0)

3. Information Zuschussantrag Sporthalle SC Geiselbach

  • Erwartungsgemäß erfolgte keine Berücksichtigung dieses Antrages beim Bund.
 Es soll versucht werden, eine finanzielle Unterstützung über Schulfördertöpfe o.ä. zu erhalten.
Hierzu fehle u.a. noch eine Abstimmung der Mitglieder des SC-Geiselbach auf Übereignung der Sporthalle an die Gemeinde. Mitgliederversammlung konnte Corona-bedingt noch nicht stattfinden.

4. Information Zuschussantrag Bewegungsparcours „Saure Wiesen“

  • Der Antrag auf Zuschuss ist zugelassen worden. Eine Entscheidung über eine Bewilligung soll im Mai durch den Ausschuss der kommunalen Allianz erfolgen.

    [Anm.: Die Gemeinde gibt ca. 20.000,- € aus um 10.000,- € Zuschuss zu erhalten. Die Frage ist nur: Sind die Ausgaben - bei der extrem angespannten Haushaltslage - jetzt zwingend notwendig und mit welchem Nutzen für die Bevölkerung?]

5. Information Bürgerversammlung, Prüfung Rechtsaufsicht

  • Die Bürgermeisterin informierte darüber, dass eine „Dienstaufsichtsbeschwerde“ gegen sie wegen Verstoß gegen des Art. 18 GO beim Landrat eingegangen sei. Sie verlas ein Antwortschreiben des Landrats, in dem der formale Verstoß bestätigt wurde, aber aus Ermessensgründen von einem Einschreiten gegen die Gemeinde Abstand genommen wird.

    Die Bürgermeisterin zitierte u.a. auch ein aktuelles Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren für Sport und Integration. Dieses verweist auf die in diesem Monat vom Landtag beschlossene Änderungen der Gemeindeordnung. In diesem Schreiben wird - so die Bürgermeisterin - darauf hingewiesen, dass eine Bürgerversammlung in Präsenzpflicht durchzuführen sei.

    (s.a.: https://www.stmi.bayern.de/assets/stmi/kub/ims_vom_16.03.2021_-_gesetz_zur_Änderung_der_gemeindeordnung.pdf)


6. Sachstand Umbau Rathaus

  • Das Einwohnermeldeamt ist in die ehemaligen Räume der Sparkasse umgezogen. Fertigstellung bis Ende Mai geplant.

7. Allgemeine öffentliche Information

  • Bus zur Durchführung von Schnelltests
    Am 23.03. wird in der Zeit von 13:45 bis 17:45 Uhr ein Bus zur Durchführung von Schnelltests in der Gemeinde bereitstehen. Ein Termin ist nicht erforderlich.
  • Jagdgenossen haben getagt
    Die Tagung fand am 18.03.2021 in der Schulaula statt.
  • Verkehrssicherung an Klärteich
    Herr
    L. Manger (BFG) brachte eine Anfrage hinsichtlich der Absicherung bei den Klärteichen der Kläranlage Geiselbach ein. Ziel: Verhinderung des Hereinstürzens von Kindern.
    Herr A. Jung sieht keinerlei Notwendigkeit, da seit mehreren Jahrzenten nichts passiert sei und die Verwaltung keinen rechtlichen Zwang sieht, Maßnahmen durchzuführen.
    [Anm.: Die Aussagen des Verwaltungsleiters wurde diskussionslos hingenommen. Es ist zu hoffen, dass die Verwaltung sich nicht irrt. Vielleicht hilft auch eine Ortsbesichtigung; sie war schon beim „Sickerteich“ an der südlichen Zufahrt nach Omersbach erfolgreich. Hier kann ein Auto nicht mehr so leicht ins Wasser fahren.]
  • Aufstellung von „Hundekottüten-Spender“
    Herr St. Heilmann brachte eine Anfrage zur Aufstellung derartiger Spender ein.
Die Verwaltung wird sich darum kümmern.
    
[Anm.: Eine ähnliche Anfrage wurde schon in der vorhergehenden Legislatur behandelt und abgelehnt.]
  • Wegezustand beim unbefestigten Weg entlang der Geiselbach.Frau A. Kempf brachte die Anfrage ein, den Zustand des Weges dort durch Schotter zu verbessern.
Auch hier wird sich die Verwaltung der Sache annehmen.

Gemeinderatssitzung vom 19. März. 2021 im Main-Echo

Gemeinderatssitzung am 26. Febr. 2021

Gedächtnisprotokoll mit Anmerkungen zum öffentlichen Teil der Gemeinderatsitzung vom 26.02.2021

(von Michael Midecke)

Neben den Mitgliedern des Gemeinderates (Herr T. Stenger fehlte entschuldigt) , der Bürgermeisterin, dem Verwaltungsleiter und der Vertreterin des Main-Echos waren noch 5 Zuhörer*innen zugegen.

Zu den Punkten:

1. Bauanträge Vermessungsanträge

  • Der Antrag auf Neubau eines Einfamilienhauses, Am Trieb 25, wurde einstimmig gebilligt (14/0)
  • Auch der Bauantrag für ein Zweifamilienhaus, Horbacher Straße 17A, wurde positiv seitens des Rates beschieden. Dies jedoch mit der Auflage der unteren Naturschutzbehörde, dass für die gefällte Birke eine Ersatzpflanzung vorzunehmen sei und der Nussbaum erhalten werden soll. (14/0)
  • Dem Bauantrag für ein Einfamilienhaus, Ober dem Pfarracker 14,16, wurde die gemeindliche Zustimmung gewährt. Dies gilt auch für die aus Gründen der geplanten Fotovoltaikanlage bedingte abweichende Dachneigung. (14/0)

    Nachstehende Unterpunkte wurden zusätzlich zu den auf der Website der Gemeinde veröffentlichten TOPs in die Sitzung mit aufgenommen.

  • Für die auf der Überleitungsfläche angedachte Sitzfläche eines Cafés – im geplanten Gewerbegebiet „Am Omersbacher Weg“- soll mit der Mehrheit des Gemeinderates (ausschließlich CSU/FB-Fraktion) ein Baugenehmigungsverfahren eingeleitet werden. (9/5)
    [Anm.: siehe unter Pkt. 7]
  • Als provisorische Unterstellflächen für die Fahrzeuge der OT-Feuerwehr Geiselbach sollen zwei Stahlhallen errichtet werden. Diese sollen bis zur Errichtung eines neuen Gerätehauses als Überbrückung für die Feuerwehr dienen und sind abgabegemäß kostengünstiger als die zuvor geplante „Übergangslösung“. Die Hallen können danach weiterverwendet werden. Der hierzu erforderliche Bauantrag wurde einstimmig positiv beschieden. (14/0)

    [Anm.: Es steht zu hoffen, dass dies zeitnah umgesetzt wird, und hierdurch ein Teil der zusätzlichen und vermeidbaren Gefährdungen der freiwilligen Einsatzkräfte gemindert werden. Sie hätten es mehr als verdient. Die Frauen und Männer sind in der derzeitigen Situation bereits vor und auch nach ihrem Einsatz unnötigen, unzulässigen Gefahren ausgesetzt (z.B. durch Umkleiden in der Fahrzeughalle).]



2. Neuerlass der Straßenreinigungsverordnung

  • Der Neuerlass hat nach einstimmiger Auffassung der Ratsmitglieder*innen keine wesentlichen Auswirkungen auf die bestehende Praxis. Der Erlass wurde ohne Fragen und Anmerkungen einstimmig verabschiedet. (14/0)



3. Haushaltssatzung und Haushaltsplan

  • Der vorbereitende Ausschuss des Gemeinderates hat am 10. Februar dieses Jahres in öffentlicher Sitzung in der Aula der Grundschule Geiselbach getagt. Der hieraus resultierende Vorschlag, wurde auch auf Grund der nur schwer einzuschätzenden Auswirkungen der Pandemie mit entsprechender Vorsicht und Unsicherheit erstellt. Die groben Details werden entsprechend veröffentlicht. Wichtig war der Hinweis, dass die Kosten für die Maßnahmen an der Kläranlage Omersbach in das Haushaltsjahr 2022 geschoben wurden, da hier noch Unstimmigkeiten mit der genehmigenden Behörde bestehen.
 Der Vorschlag des Ausschusses passierte den Gemeinderat einstimmig. (14/0).
    [Anm.: Während üblicherweise alle wichtigen Termine rechtzeitig auch im Ortsblättchen und auf der Website der Gemeinde angekündigt werden, wurde der Tagungstermin des Ausschusses nur am Rathaus ausgehangen. Dies dürfte auch für die Terminvorverlegung vom 11. Auf den 10. Februar der Fall gewesen sein. Ein Schelm, wer hier eine Absicht vermutet. Zumindest erscheint es mir sinnvoll diesem -sicherlich nicht zutreffenden - Eindruck durch entsprechende transparente Veröffentlichung entgegenzuwirken.]


4. Antrag der BFG-Fraktion auf Veröffentlichung des Mindestinhalts der Gemeinderatsprotokolle auf Homepage und im Mitteilungsblatt

  • Der nachstehend aufgeführte Antrag und die Begründung wurde durch die Bürgermeisterin. vorgelesen.

    "Die BFG-Fraktion beantragt:
    - alle öffentlichen Sitzungsprotokolle in gekürzter Form mit Mindestinhalt des Art. 54 Abs. 1 GO im Gemeindeblättchen der Gemeinde Geiselbach zu veröffentlichen.
    - alle öffentlichen Sitzungsprotokolle in gekürzter Form mit Mindestinhalt des Art. 54 Abs. 1 GO auf der Homepage der Gemeinde Geiselbach zu veröffentlichen.
    Begründung: Trotz aller datenschutzrechtlichen Bedenken wie in Ihrer Stellungnahme und im Protokoll zur Sitzung am 05.02.21 beschrieben sollten wir auf Transparenz und eine öffentlichkeitswirksame Kommunikation Wert legen. Eine Veröffentlichung der Mindestinhalte im Gemeindeblättchen und online auf der Homepage käme den Bürgern zugute, die aus persönlichen, beruflichen oder gesundheitlichen Gründen Schwierigkeiten haben an den öffentlichen Sitzungen teilzunehmen oder das Protokoll in der Gemeinde einzusehen. Zusätzlich könnten sich die Bürger so erstmal einen Überblick über alle oder nur einzelne für die Person interessante Abstimmungsergebnisse verschaffen, um anschließend gegebenenfalls das gesamte Protokoll in der Gemeinde einzusehen.“


  • Unmittelbar nach dem Akt des Vorlesens kam es zur Abstimmung. Fragen und Anmerkungen von Seiten der CSU/FB-Fraktion gab es keine. Der Antrag der BFG-Fraktion wurde mit der Stimmenmehrheit die CSU/FB-Fraktion abgelehnt. (5/9)
    [Anm.: Die in der letzten Sitzung durch die Verwaltung und die CSU/FB-Fraktion ins Felde geführten Datenschutzrechtlichen Gründe können für die erneute Ablehnung keine Rolle gespielt haben. Sie waren bereits im jetzigen Antrag ausgeschlossen. Es muss somit davon ausgegangen werden, dass die durch einige Mitglieder der ablehnenden Fraktion in der letzten Sitzung genannten Gründe unverändert ausschlaggebend waren. Diese waren geprägt von der Furcht über eine eventuelle, kritische Beleuchtung der Arbeit des Gremiums und der Angst, dass hierdurch auch Fehler aufgezeigt und erkennbar würden. Ein weiterer Grund war ein eventueller, geringer, zusätzlicher Arbeitsaufwand durch die Verwaltung.
Schade, Chance vertan. Ich bin der festen Überzeugung, dass die Arbeit des Rates mehr Interesse und Wertschätzung durch die Bürger*innen erfahren hätte. Der Mehraufwand durch die Verwaltung hätte sich dann mehr als gelohnt. Zum anderen wäre es doch nicht schlecht, wenn Fehler aufgezeigt und dadurch vermieden würden; zum Wohle der Kommune.]


5. Information Gesetzentwurf Änderung der Gemeindeordnung

  • Der im bayerischen Landtag Anfang Februar diesen Jahres eingebrachte Gesetzesentwurf wurde nicht weiter behandelt, da er den Mitgliedern des Gemeinderates vorab als reine Information zugegangen war und sich dieser noch in der parlamentarischen Diskussion und Abstimmung befindet.
    [Anm.: Kurzgefasst soll mit diesem Gesetz zukünftig die rechtliche Basis geschaffen werden, dass die Gremien der Landkreise und Kommunen von einer grundsätzlichen Präsenzpflicht befreit werden können. Derzeitiger Stand und Inhalt siehe https://www.stmi.bayern.de/assets/stmi/kub/ims_10.02.2021_gesetzentwurf_zur_%C3%84nderung_der_go.pdf  ]

6. Kooperation Vereinbarung mit den Kreiswerken Main-Kinzig wegen Errichtung von Ladesäulen

  • [Anm.: Die Errichtung von Ladesäulen für E-Fahrzeuge in den Ortmitten beider Ortsteile geht zurück auf einen einstimmig gefassten Gemeinderatsbeschluss vom 17.01.2020 als Reaktion auf ein erfolgreiches Bürgerbegehren.]
    Die Kreiswerke Main-Kinzig haben sich bereiterklärt auf den durch die Gemeinde bereitgestellten Grundstück gegenüber des ehemaligen Kaufhauses Thoma eine Ladesäule mit zwei Lademöglichkeiten zu errichten. Die Kosten für die Gemeinde zur Herrichtung der beiden Parkplätze belaufen sich – nach Angaben der Verwaltung – auf ca. € 7.500,-.
    Da nach Aussage des Herrn A. Jung noch nicht sicher wäre wann und ob die Kreiswerke die Förderzusage erhielten, schlug Herr C. Rollmann vor, mit den Maßnahmen erst zu beginnen, wenn dies sichergestellt sei.
    L. Manger (BFG) stellte die Frage, ob auf dem ausgewählten Gelände auch Platz für eine „Kleingarage“ zur sicheren Verwahrung von Fahrrad und/oder Kinderwagen gegeben sei, wie dies im Konzept des Vereins Bürgermobil-Geiselbach beschrieben ist.
    Herr A. Jung entgegnete, dass die Parkplätze gemäß der StVO ausschließlich für die Dauer des Ladevorganges genutzt werden dürften und die Förderung nur dann erfolgt, wenn die Ladesäulen 24 Stunden / 7 Tage die Woche zur Verfügung ständen. Ein dauerhaftes, privilegiertes Abstellen von Fahrzeugen sei im öffentlichen Raum unzulässig.
    Auf Nachfrage von 
    J. Sauer (BFG) was denn mit der Ladesäule in Omersbach sei? Antwortete der Leiter der Verwaltung, dass sich der Energieversorger Main-Kinzig hierfür nicht erwärmen konnte, da es unwirtschaftlich wäre. 
    
Als
    L. Manger (BFG) vorschlug, dass die Gemeinde im nächsten Schritt auf die Personen, die das Mobilitätskonzept für Omersbach und Geiselbach erstellt haben, zugehen könnte, um ein ganzheitliches, sinnhaftes Konzept zum Wohle der Bürger*innen zu entwickeln und umzusetzen, wurde die Bürgermeisterin emotional und laut. Unter anderem mit dem Hinweis auf die Richtline zur Vereinsunterstützung unterband eine weitere Erörterung und sagte sinngemäß: „Ich lasse hier keine Diskussion zu. Die elitäre Gesellschaft kann machen was sie will.“

    [Anm.: Die Vorstellung des Gesamtkonzeptes „Mobilität im ländlichen Raum“ erfolgte durch das Bürgerforum-Geiselbach im Gemeinderat am 19.07.2019.
    ===> Mobilität im ländlichen Raum ]

7. Allgemeine öffentliche Information

  • Vermessung und Absteckungen im Bereich der Verbindungsstraße zwischen beiden Kreiseln 
    Diese Maßnahmen dienen der Untererdverlegung einer Hochspannungsleitung (20KV) und waren bereits im Juni 2019 durch den Gemeinderat positiv beschieden. Die Arbeiten soll in den nächsten 4-6 Wochen beginnen. Es bleiben zwei oberirdische Masten in Richtung Hofstätten erhalten. 
    Auf Nachfrage von Herrn C. Rollmann wurde klargestellt, dass dies nicht im Zusammenhang mit einer eventuellen Maßnahme des Trafohäuschens in Omersbach zu sehen ist. 
    Herr A. Jung ergänzte, dass die beiden seit Jahren im Bauhof eingelagerten Storchennester erst genutzt werden können, wenn die Kabel unter der Erde sind. Die Bayern Werke haben die Maßnahme immer wieder verschoben. 
    
[Anm.: Mit der Versiegelung der Fläche im geplanten Gewerbegebiet gibt es dann dort auch keine Nahrungsgrundlage mehr für diese Vögel.]

  • Bürgerversammlung gem. Artikel 18 der Gemeindeordnung
    Die Bürgermeisterin eröffnete dem Gemeinderat und den Ratsmitgliedern, dass sie die Bürgerversammlung des Jahres 2020 aussetzen wird.
 Anstelle dieser Veranstaltung möchte sie ihren bereits mehrfach dargebotenen „Jahresbericht“ leicht aktualisiert erneut veröffentlichen, im Ortsblättchen und ggf. auf der Homepage der Gemeinde. Die Bürger*innen könnten dann die Möglichkeit erhalten die Fragen schriftlich – in Form einer Mail oder per Brief – an die Verwaltung zu richten. Die Verwaltung kann sich dann besser vorbereiten und in einer nachfolgenden Gemeinderatsitzung dazu Stellung nehmen.
    Sowohl den Hinweisen von
    J. Sauer (BFG) und  A. Sandow (BFG) auf Alternativen wie eine digitale Durchführung oder der Nutzung der Sporthalle für eine Präsenzveranstaltung wurde versucht mit folgenden, teils emotional vorgetragenen Äußerungen den Wind aus den Segeln zu nehmen.
  So meinte Herr A. Jung, dass er bei einer online-Veranstaltung mit Live-Stream und Chat-Fragen keinerlei interaktive Aktion sehe und eine Online-Versammlung mit audiovisueller Interaktion regelmäßig im Chaos ende. 
Herr H. Reißmann ergänzte sinngemäß: „Das wollen wir nicht. Wir haben hier mit Masse alte Leute, die dies nicht können und außerdem kommen sowie kaum Leute, da die Geiselbacher kein großes Interesses hätten. Das war zuletzt nur wegen der Glasfaser so groß.“
 Der Durchführung in der Sporthalle entgegnete die Bürgermeisterin u.a. mit den Worten: "Ich will das nicht. Keinen Sonderweg. Wir haben Verantwortung den Familien gegenüber. Ich will niemanden in Gefahr bringen.“
  
    [Anm.: So stellt sich die Frage, wo die Gefährdungslage bei einer Präsenzveranstaltung höher ist, in der Schulaula oder in der Sporthalle? Auch eine Kombination aus audiovisueller, digitaler und analoger (Präsenz-) Veranstaltung wäre denkbar. Alle Bedenken, Möglichkeiten und Chancen hätte man in den vorigen Gemeinderatssitzungen erörtern können.] 

  • Bäckereivertrieb OT-Geiselbach und
Wiedereröffnung des Lokals „Schöne Aussicht“ OT-Omersbach
    Der Bäckerei Hartmann schließt. Der Verkauf von Backwaren wird aber als Filiale eines anderen Betriebes in den Verkaufsräumen weitergehen können. Dies ist dem Engagements der Eigentümer zu verdanken.
    [Anm.: Zu hoffen bleibt, dass zumindest diese Lösung eine langfristige ist und nicht durch die „Billig-Konkurrenz“ im Gewerbegebiet Zunichte gemacht wird.]
    Auch das Lokal im OT-Omersbach wurde als Pizzeria wieder eröffnet, aufgrund der aktuellen Situation erstmal als Lieferdienst bzw. „call and collect“.

  • Warnbarke im Wasser OT-Omersbach
    Herr H. Reißmann wies erneut die Verwaltung daraufhin, dass im OT-Omersbach das Regenrückhalte-/Versickerungsbecken seinen Zweck unverändert nicht richtig erfülle, sodass u.a. die Warnbarke bereits wieder im Wasser stehe. Es sei dringend geboten hier tätig zu werden. Herr A. Jung versprach sich der Sache anzunehmen.


  • Windbruch Wanderwege Teufelsmühle und Brücke über „die Omersbach“ hinter der Kläranlage 
    Fr.
    A. Sandow (BFG) wies darauf hin, dass innbesondere der Wanderweg zur Teufelsmühle vor allem durch Windbruch fast nicht zu nutzen sei. Hr. J. Sauer (BFG) ergänzte, dass auch die Brücke über „die Omersbach“ ebenfalls nicht ordnungsgemäß nutzbar wäre, das Geländer ist größtenteils zerstört.
  Auch hier sagte Herr A. Jung Abhilfe zu; in Bezug auf den Windbruch sei die Ermittlung der Eigentümer eingeleitet.

  • Feuerwehr führt die Schnelltests für die Kindergärten durch
    Als finalen Punkt verkündete die Bürgermeisterin, dass die Freiwillige Feuerwehr die Corona-Schnelltests für die Kindergärten durchführt.

Gemeinderatssitzung vom 26. Febr. 2021 im Main-Echo

Gemeinderatssitzung am 05. Febr. 2021

Gedächtnisprotokoll mit Anmerkungen zum öffentlichen Teil der Gemeinderatsitzung vom 05.02.2021

(von Michael Midecke)

Neben den Mitgliedern des Gemeinderates (Herr M. Schott fehlte unerwähnt), der Bürgermeisterin, dem Verwaltungsleiter und der Vertreterin des Main-Echos waren noch 6 Zuhörer*innen zugegen. 

Zu den Punkten:

1. Bauanträge Vermessungsanträge

  • Dem Bauantrag für einen kleinen Neubau (Rohrbachstr. 24a) wurde einstimmig das Wohlwollen des GR erteilt. Er wird dem LRA zur Genehmigung zugesandt. (14/0)

2. Bildung eines Umlegungsausschusses

  • Die Bgmin. begann ihre Ausführungen zu diesem Punkt mit den Worten: „Wir haben uns entschieden, den Umlenkungsausschuss mit folgenden Personen zu besetzen". 
Neben dem Vorsitzenden von C. Rollmann und seinem Stellvertreter St. Nikolei (beide CSU/FB) ist nur noch die Bürgermeisterin (ebenfalls CSU/FB) als weiteres Mitglied des Gemeinderates sowie Herr Wolfgang Riedl, Frau RegDir. Christina Schmitt und Frau Elisabeth Freytag Kreisbaumeisterin vertreten.
    Mit der Stimmen der Bgmin. und denen der CSU/FB-Fraktion
    wurde die Besetzung abgesegnet. (9/5)

3. Bewegungsparcours Spielplatz Saure Wiesen

  • Dieses Ansinnen wurde bereits im Jahre 2015 aufgetischt und erhielt damals einen negativen Zuschussbescheid des Amtes für Ländliche Entwicklung. [Anm.: Vielleicht ist einer der damaligen Gründe, dass die Gemeinde ein von diesem Amt gefördertes Projekt bzgl. einer Dorfentwicklung seit mehr als einem Jahrzehnt nicht finalisiert hat und somit von weiteren Fördermaßnahmen ausgeschlossen wird?]
    Um einen möglichen Zuschuss aus den Kassen der kommunalen Allianz in Höhe von maximal 80%, höchstens jedoch € 10.000,- erhalten zu können, ist eine Neuausschreibung erforderlich. Weiter informierte Herr Jung, dass der Endtermin für einen Zuschussantrag bereits am 14. Feburar und bei Realisierung des vorgenannten Planes das Gelände für den Spielplatz erheblich eingeschränkt würde, da u.a. die Bäume erhalten bleiben müssen.


    L. Manger (BFG) stellte die Frage, ob sich die Mitglieder des Gemeinderates mit seinem Vorschlag, welchen er allen Gemeinderäten und der Verwaltung im Vorfeld zugesandt hatte, beschäftigt habe? Er schlug vor, über das Gesamtthema zu diskutieren. Er erhielt darauf die Antwort von St. Nikolei, dass es jetzt völlig egal ist was da gemacht wird, jetzt geht es erstmal um den Zuschuss. C. Rollmann bestätigte dies und merkte an, dass Art und Anzahl der Geräte völlig ohne Belang sind, es ginge nur um den Förderantrag.
    [Anm.: Spätestens jetzt konnte man sich als Zuhörer des Eindruckes nicht erwehren, dass es hier nicht um die Sache, deren Zweck und Sinnhaftigkeit geht, sondern nur um das Erlangen von Zuschüssen. Das einzige Ziel scheint zu sein, der Bürgerschaft mitzuteilen, wir haben uns gekümmert. Alles übrige scheint völlig egal.]
 
    L. Manger (BFG) stellte noch Fragen zu dem Verfahren und des weiteren Vorgehens. A. Jung erläuterte, dass die Gemeinde keinerlei Vorgaben hinsichtlich der Gerätschaften mache, lediglich die Höhe der Investition dürfe € 20.000,- nicht überschreiten. Anbieter sollten einen Vorschlag unterbreiten, der für Senioren und/oder Jugendliche sowie Kinder nutzbar wäre. Es müsse dann zügig umgesetzt werden, sofern der Zuschuss genehmigt sei, denn sonst sei das Geld verloren. A. Jung erklärte weiter, dass die Ausschreibung durch die Verwaltung schon längst erfolgt sei.
    L. Manger (BFG) stellte daraufhin die Frage, ob denn bei dieser Sachlage überhaupt noch jemand an dieser „Ausschreibung“ teilnehmen könnte. A. Jung erwiderte, dass auch jetzt noch ein Interessent einen Antrag einreichen könnte.
    
[Anm.: Aus meiner Sicht tritt hier erneut ein eigenartiges Verständnis von Beteiligung und Demokratie zu Tage. Es wird die Notwenigkeit einer Neuausschreibung festgestellt. Diese Ausschreibung wird offensichtlich in Eigenregie der Verwaltung ohne Beteiligung der Gemeindegremien durchgeführt und scheint abgeschlossen. Lediglich die Absegnung eines Förderantrages soll durch den Gemeinderat erfolgen, ohne zu wissen was genau geplant ist.] (14/0)

4. Information Starkregenrisikoanalyse Bürgerbeteiligung

  • Die Informationen zu der Untersuchung durch das Büro Unger aus Darmstadt können auf der Gemeindeseite sowie im Ortsblättchen (Februar) nachgelesen werden. Die notwendige Bürgerbeteiligung mit Hilfe eines öffentlichen Workshops ist auf Grund der pandemiebedingten Einschränkungen nicht möglich, so die Bürgermeisterin. Die Bürger können sich an die Verwaltung wenden und dort ihre Informationen und Eingaben hinterlegen.
    H. Reißmann berichtete, dass mit den bereits getroffenen Maßnahmen u.a. am Löschweiher in Omersbach eine erhebliche Verbesserung erzielt wurde.

    Die Verhinderung eines schnellen Abflusses der Regenmengen und die Erhaltung und Verbesserung/Erweiterung von Versickerungsmöglichkeiten sei das probate Mittel. Die naturbelassenen Flächen und Wasserläufe sind anzustreben, denn mit U-Schalen ausgeführte Gräben sind kontraproduktiv, so A. Jung. Die Bürgermeisterin ergänzte, dass zudem die Kessellage der Ortsteile eine Gefährdungserhöhung von Sturzflutereignissen bedinge.

    [Anm.: Mal schauen, welche Auswirkungen die zusätzliche Versiegelung der Flächen beim angedachten Gewerbegebiete mit sich bringen und ob dies in die Untersuchungen mit einfließt.]

5. Information Neufassung HOAI

  • C. Rollmann gab kurz einen Abriss über die Änderungen in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure.
    
[Anm.: Dies lässt sich trefflich für Interessierte im Internet oder der Literatur nachlesen. Der Sinn dies in einer öffentlichen Ratssitzung darzubringen erschließt sich mir nicht. Oder soll hier etwas vorbereitet werden?]

6. Allgemeine öffentliche Informationen

  • Antrag der Fraktion Bürgerforum Geiselbach (BFG), das Protokoll des öffentlichen Teils der Sitzungen des Gemeinderates auf der Website der Gemeinde zu veröffentlichen. Ziel ist es, die Transparenz der Arbeit des Gremiums zu erhöhen und den Bürger*innen mehr und leichteren Zugang zum und Teilhabe am politischen Geschehen zu ermöglichen.
    Die Gemeindeverwaltung lehnt diesen Antrag mit dem Verweis auf datenschutzrechtliche Bedenken ab und verweist in diesem Zusammenhang auf Veröffentlichungen des Landesamtes für Datenschutz und des Innenministeriums des Freistaates. Eine vollständige Veröffentlichung sei demnach nicht zulässig.
    Den Hinweis von
    J. Sauer (BFG), dass Geiselbach eine der ganz wenigen Gemeinden sei, die eine derartige Veröffentlichung nicht durchführe, begegnete A. Jung damit, dass er nur drei Gemeinden im Landkreis kenne, welche die kompletten Protokolle entsprechend veröffentlichten, u.a. Alzenau. Die Nachfrage, ob diese dann illegal handeln würden, bestätigte er. Eine Veröffentlichung der Niederschriften sei nur unter Schwärzung datenschutzrelevanter Daten wie z.B. der Namen möglich, so Herr Jung.
    Frau I. Heilmann meinte daraufhin, dass die Leute auf Antrag Einsicht in die Protokolle erhalten könnten, und Herr Jung ergänzte, dass ihm bis dato keinerlei derartige Anfrage
    n untergekommen seien.
    [Anm.: Hier irrt Herr A. Jung. Allein mir sind zwei derartige Anträge bekannt, die auch genehmigt wurden.
    ]
    Auch alle übrigen Hinweise auf Transparenz, die Diskrepanz zwischen d
    en Arbeitszeiten der Bürger*innen und Öffnungszeiten der Gemeinde, die Erleichterung des Zuganges zu Informationen und die Verbesserung der Bürgerbeteiligung wurden seitens der Ratsmehrheit verworfen. So sei ein datenschutzrechtliches Überarbeiten der Protokolle zu viel Arbeit für die Verwaltung (C. Rollmann). Diese Protokolle würden dann im WorldWideWeb stehen und somit könnte jedermann auch Fehler erkennen und aufzeigen, womöglich sogar gerichtlich angehen, so die Befürchtung des Herrn P. Huber. Auch Herr St. Nikolei sah die Gefahr einer kritischen Beleuchtung der Arbeit des Gremiums.
    Mit den Worten der Bürgermeisterin: „Wir tun alles für die Bürger“ wurde die Abstimmung eingeleitet.
    Der Antrag wurde mit den Stimmen der CSU/FB-Fraktion inkl. Bürgermeisterstimme abgelehnt. (9/5)
    Herr
    n L. Manger (BFG) konnte mit seiner vorangehenden Frage, ob ein Antrag auf eingeschränkte Veröffentlichung erneut gestellt werden könnte, zumindest die Tür einen Spalt offenhalten.
  • Die Notbetreuung im Kindergarten läuft nach jetzigem Stand am 15. Februar aus. Die Rückerstattung der Kosten für die Nichtinanspruchnahme der Kindergartenbetreuung soll seitens des Freistaates über die Träger an die Eltern erfolgen. 
Durchschnittlich waren 10 Kinder in der Notbetreuung.
  • Der Umzug des Kindergartens Geiselbach in die neuen Räume soll Mitte Februar erfolgen, zwar fehlt bei dem Gebäude u.a. noch die Fluchttreppe, dies werde aber zügig erledigt werden, so die Bürgermeisterin. Diese verwies auch darauf, dass man letztlich im Zeitplan läge und die Kosten gegenwärtig um € 35.000,- unterschreite, um hinzuzufügen, dass dies u.a. an dem verringerten MwSt-Satz von 16% liege. 
  • Die Verzögerungen beim Mehrgenerationenhaus seien den Covid-Maßnahmen geschuldet.
  • Neuregelungen bei Bayerischen Bauordnung; A. Jung informierte über die Neuerungen bzgl. der Berechnung von Abstandsflächen und Dachgeschossausbauten.

    [Anm.: Die Details sind hier zu finden
    https://www.stmb.bayern.de/buw/baurechtundtechnik/bauordnungsrecht/bauordnungundvollzug/index.php ]
  • Jagdverpachtungen; dieser kurzgehaltene Punkt war leider im Zuhörerbereich nicht genau wahrnehmbar, kann aber unter https://www.geiselbach.de/Default.aspx?tabid=5981 nachgesehen werden.
  • Covid-Impfungen; eine Registrierung kann online erfolgen https://impfzentren.bayern/citizen/, ist aber auch schriftlich unter Angabe von Name, Vorname, Adresse und Telefonnummer per Brief oder auch telefonisch über die Gemeinde möglich. Weitere Informationen hierzu sind unter www.impfen-ab.de und im Ortsblättchen ersichtlich.
  • Bürgerversammlung; unverändert ist es Ziel, bis zum 31. März diesem Mitberatungsrecht der Bürger*innen Rechnung zu tragen. Laut Aussage der Bürgermeisterin muss bis zum 1. März Gewissheit darüber herrschen, wie diese gemäß bayerischer Gemeindeordnung Artikel 18 vorgeschriebene Versammlung abgehalten werden kann. Frau A. Sandow (BFG) brachte den Vorschlag ein, sich über auch eine Online-Veranstaltung Gedanken zu machen. Die Bürgermeisterin bemerkte, dass auch sie sich dieses durchaus vorstellen könne. Und weiter, es müsse der bestmögliche Weg gefunden werden, damit sich die Bürger artikulieren und ihre Fragen an die Verwaltung und die Gemeinde persönlich richten können.
    
[Anm.: Auch die Sporthalle könnte noch mit in eine Planung einbezogen werden. Platz und auch Lüftungsmöglichkeiten müssten über die Notausgänge ausreichend gegeben sein.]
  • Glasfasernachbestellung; laut Auskunft der Gemeinde wird der Anschluss von 40 weiteren Anbindungen an das Glasfasernetz der Deutschen-Glasfaser in Geiselbach durch die Firma Heming ab dem 15. Februar in Angriff genommen. Sofern noch weiterer Bedarf gegeben ist, soll dies umgehend gemeldet werden.

Gemeinderatssitzung vom 05. Febr. 2021 im Main-Echo

Gemeinderatssitzung am 16. Dez. 2020

Gedächtnisprotokoll mit Anmerkungen des öffentlichen Teils der 
Gemeinderatsitzung vom 16.12. 2020

(von Michael Midecke)

Die Zuhörerzahl wurde auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes und der zur Verfügung stehenden Raumfläche (Schulaula) auf 15 Personen begrenzt.

Zu den Punkten:

1. Bauanträge Vermessungsanträge

  • Der vorhabenbezogene Bauantrag der Fa. Patzelt wurde einstimmig abgesegnet.
  • Der Bauvoranfrage der Fam. Fleckenstein wurde einstimmig bescheinigt, dass trotz Überschreiten der Bebauungsgrenze von ca. 3,5m auf Grund des Geländes keine Gefährdung für den Abfluss von Hochwässern darstellt.
  • Dem Bauantrag für ein Einfamilienhaus „Im Soder19“ wurde trotz Überschreiten der Bebauungsgrenze von ca. 0,5m die gemeindliche Genehmigung ebenfalls einstimmig erteilt.
  • Der B-Plan für die Fläche "Netto" erlangt mit der Veröffentlichung im morgigen Gemeindeblättchen (13. Ausgabe 2020) Rechtskraft
    Dem entsprechenden Bauantrag der Fa. Schoofs Immobilien wurde mit 5 Gegenstimmen das Wohlwollen des GR erteilt und wird zum LRA zur Genehmigung zugesandt


2. Neufestsetzung Abwassergebühren

  • Die Abwassergebühr wird von 2,08 €/m³ auf 2,70 €/m³ für die Jahre 2021-2024 erhöht. Eine mögliche, stufenweisen Erhöhung wird nicht in Erwägung gezogen, da ansonsten in den letzten beiden Jahren die Erhöhung erheblich höher ausfallen müssten. (A. Jung)
    Die Erhöhung von durchschnittlich ca. 6,-€ p.m. und Haushalt ist ja man grad eine Erhöhung von ca. 80,- € p.a. und ja wohl auch nur ein Klacks.(Statement: C. Rollmann CSU/FB).

    Die Gründe für diese offensichtlich notwendige Erhöhung, die vor allem in den steigenden Kosten der Klärschlammentsorgung liegen sollen, müssen allgemein verständlich aufbereitet, veröffentlicht und den Mitbürgern erläutert werden. (Forderung: A. Sandow BFG)

    Eine an sich notwendige Trennung der Kosten in Niederschlags- und Abwasser erfolgt in Geiselbach nicht. Der Aufwand für eine getrennte Erhebung, wie allgemein üblich, ist allein schon auf Grund der dann notwendigen Ermittlung der versiegelten, bebauten Flächen zu hoch. (Aussage der Verwaltung: A. Jung).

    Positiv für die Bürger sei, dass bei der Globalabrechnung die Anschlussgebühren gleichblieben. (Bürgermeisterin)

     
    [Anm.: Hier drängt sich die Frage auf, ob die Politik der Abgrenzung und des eigenständigen Weges auch in der Abwasserentsorgung eine weitsichtige war. In Geiselbach gibt es keine – wie sonst üblich – nach Niederschlags-, und Schmutzwasser getrennte Abwasserführung und damit letztlich keine getrennte Entsorgung. Auch die ausschließliche Koppelung der Abwasserkosten an den Verbrauch des Frischwassers ist nicht mehr zeitgemäß. Hoffentlich wird uns dies alles in Zukunft nicht teuer vor die Füße fallen.]

3. Neuaufstellung Bebauungsplan GE und Gemeinbedarfsfläche "Am Omersbacher Weg“

  • Die Erweiterung des Gewerbegebietes und die Zusammenlegung mit der Gemeinbedarfsfläche unter Einbeziehung des Teiles der in diesem Bereich liegenden Staatsstraße zu einem „Bebauungsplan(?)“ wird mit 5 Gegenstimmen (7 zu 5) beschlossen.
    Laut der Aussage des Herrn Jung, soll diese „Zusammenlegung“ auf einen Vorschlag eines Planungsbüros zurückgehen, welches das notwendige Lärmschutzgutachten für dieses Gebiet erstellen soll. Dieses Büro wurde offensichtlich in der letzten nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates hierzu beauftragt.

    [Anm.: Diese Begründung zur Zusammenlegung erschließt sich – zumindest ohne zusätzliche Erläuterungen - für mich nicht. Sondern sieht zurzeit eher nach einem Winkelzug der Verwaltung und oder Mehrheitsfraktion aus, um einen „einheitlichen“ Bebauungsplan erstellen zu können und einen hierfür insgesamt zuständigen Umlegungsausschuss ins Leben rufen zu können.]

    Das Argument des Herrn Jörg Sauer, dass bei der Beibehaltung der getrennten Behandlung beider Gebietsteile eine schnellere Realisierung des Projektes „Neues Feuerwehrgerätehaus“ erreicht werden könne, wurde von der Bürgermeisterin nicht weiter beachtet. Die Möglichkeit der Konzentration aller Kräfte und Mittel auf die Gemeinbedarfsfläche, die Herr Sauer ins Feld führte, um auch Eigentümer hier einfacher überzeugen zu können, wurde nicht gehört. Vielmehr versuchte Herr Jung diese Argumentation durch die Anmerkung zu entkräften, dass jeder, der ein Haus in der Ortschaft besäße, er dieses letztlich nur aufgrund einer vorherigen Umlegung hätte errichten können.


4. Benennung Mitglied Umlegungsausschuss

  • Vorgeschlagen und nur mit den Stimmen der CSU/FB-Fraktion als Mitglieder bestätigt wurden:
    Frau Regina Schmidt (?) Beamtin mit entsprechender Qualifikation

    Vorsitz: Herr Claus Rollmann (CSU/FB)

    Herr Stefan Nikolei (CSU/FB)

    [Anm.: Was ist und wozu wird ein
     Umlegungsausschuss eingesetzt?
    Dieser Ausschuss dient dazu, ein Gebiet, welches sich nicht oder nicht vollständig im Eigentum der Gemeinde befindet, für eine Bebauung o.ä. im Sinne der Gemeinde neu zu ordnen. Hierzu können Grundstücke z.B. zusammengelegt und/oder geteilt werden. Die Umlegungsstelle kann nach Anhörung der Eigentümer durch einen Beschluss die Umlegung einleiten; d.h. die entsprechenden Eigentumsverhältnisse werden – letztlich im Sinne der Gemeinde - geändert. Das Wort „Enteignung“, ist nicht gefallen, wird sich aber im Wortschatz der Betroffenen wiederfinden]


5. Anordnung Umlegung Gewerbegebiet und Gemeinbedarfsfläche „Am Omersbacher Weg“

  • Der Gemeinderat hat gegen die Stimmen der BFG-Fraktion die Umlegung der noch nicht im gemeindlichen Besitz befindlichen Flächen angeordnet.
    Die zwingende Notwendigkeit dies zu diesem frühen Zeitpunkt und ohne konkreten Bebauungsplan zu beschließen stieß auf völliges Unverständnis bei Herrn
    Lukas Manger (BFG). Dieser sah es als geboten an, verstärkter mit den Betroffenen zu reden und seitens der Gemeinde entsprechende Überzeugungsarbeit zu leisten. Diese Argumentation wollte Herr Jung mit dem Verweis darauf, dass der Preis für die Ackerfläche bei 2€/m² läge und man großzügige Angebote unterbreitet habe nicht gelten lassen.


6. Allgemein öffentliche Information

Hier informierte die Bürgermeisterin u.a. über folgendes:

  • Der Mobilfunkmast wird Ende 1.Quartal auch von Vodafone zusammen mit e+ genutzt, so dass dann eine Komplettabdeckung der Gemeinde mit Mobilfunk gegeben sei.
    Herr Stefan Nikolei warf ein, dass dies die Situation Im Unterdorf des Ortsteils Omersbach nicht verbessern werde. Frau Marianne Krohnen gab zur Antwort, dass daran das Bürgerforum Schuld trage, mehr wolle sie dazu nicht sagen.
    [Anm.: Diese Behauptung hinterlässt – zumindest bei mir – nur Unverständnis und Fragezeichen.].
  • Der Flächennutzungsplan ist im Dezember in Kraft getreten.
    Ein Planungsbüro (Fa. Unger in Darmstadt) sei beauftragt worden ein „Sturzflutmanagement“ zu erstellen. Die Kosten würden zu 80 % vo
    m Freistaat übernommen.
  • Der Abriss des in den 50iger Jahren erbauten Gemeindehauses wurde auf Grund eines Wasserschadens in 2020 notwendig, so ihre Aussage.
    [Anm.: Bereits seit 2018 fanden sich unter dem Titel „Baumaßnahme Feuerwehr“ Mittel welche für die Durchführung dieser Maßnahme vorgesehen waren.] 
    Die übriggebliebene Garage dient der Unterbringung des MZF der Ortsteilfeuerwehr Geiselbach und soll als solches bis zum Neubau des dringend notwendigen neuen Gerätehauses erhalten bleiben.


Gemeinderatssitzung vom 16. Dez. 2020 im Main-Echo

Gemeinderatssitzung am 20. Nov. 2020

  Gedächtnisprotokoll
der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats Geiselbach vom 20.November 2020
mit Anmerkungen und Wertungen

(von Michael Midecke)

1. Eröffnung der Sitzung


  • Nachdem die Bürgermeisterin das Fehlen von Frau Stahl (Pressevertreterin: Main-Echo) als entschuldigt bezeichnet hatte, eröffnete sie die Sitzung. Es folgte ein wortwörtliches Vorlesen von Erlassen und Verordnungen über die Verhaltensmaßregeln auf Grund der Pandemie. Diese Prozedur dauerte nahezu 15 Minuten und brachte mehr Verwirrung als Klarheit. Herr Rollmann (Fraktionssprecher CSU/FB) stellte dann auch die Frage: Welche Regelung denn nun gelte, da Inzidenzvorgaben im Kreis überschritten seien?“
    [Letztlich ist die Gemeinde für die konkreten Regelungen bei den Sitzungen des Gemeinderates in der Verantwortung.]
    Die Antwort von Frau Krohnen hierauf war sinngemäß: „ Es soll sich jeder daran halten. Es gilt, was ich gerade sagte.“ Und im Nachsatz: „Es kann jeder handhaben, wie er will.“
    

2. Bauanträge/Vermessungsanträge


  • Nach dieser Einstimmung passierten zwei Bauanträge (1x Dachausbau u. 1x Umbau einer Scheune in Wohnhaus) ohne Gegenstimme den Gemeinderat; auf Grund nicht gegebenem Bebauungsplan Genehmigung nach § 34 BO.

3. Straßennamenvergabe Gewerbegebiet „Am Omersbacher Weg“

  • Das für den Nettomarkt vorgesehene Gelände wurde vermessen. Für die Einreichung eines Bauantrages durch den Investor (Fa. Schoofs) ist eine Adresse erforderlich. 
    Der vorgeschlagene Name „Am Omersbacher Weg“ wurde mit 2 Gegenstimmen angenommen.
    

4. Sitzungstermine Gemeinderat Geiselbach 2021


  • Mit dem Hinweis auf die fehlende Pressevertretung erfolgte keine Bekanntgabe der Termine für die Gemeinderatssitzungen des kommenden Jahres.

5. Jahresabschluss der Kindergärten

  • Die Jahresabschlüsse des Kindergartenhaushaltes wurden dargelegt. Für die einzelnen Jahre ergab sich folgendes Bild:
Jahr Jahresabschluss in EUR
2014 - 88.000
2015 - 56.000
2016 - 10.000
2017 - 41.000
2018 - 34.000
  • Die späten Jahresabschlüsse resultieren aus der Tatsache, dass die Zuschüsse des Bundes mit einer Verspätung von 2 Jahren eintreffen. Für das Jahr 2018 sind diese beantragt; so die Auskunft der Verwaltung.
    [Ist die Behandlung und Bewertung dieser Sachverhalte in detaillierter Form nicht eine klassische Aufgabe für den Haushalts- und Finanzausschuss ?] 

6. Wanderungsmotivuntersuchung Gemeinde Geiselbach


  • Durch eine Praktikantin, die in der Gemeindeverwaltung tätig ist, soll via Fragebögen die Motivation für den Weg- / Zuzug nach Geiselbach in den Jahren 2017 bis 1. Quartal 2020 untersucht werden. Die Ergebnisse sollen im 2 Quartal 2021 vorliegen.

    Im vorgenannten Zeitraum haben 402 Personen den Ort verlassen und 408 Personen zugezogen.

    
Die Frage des Herrn
     J. Sauer (BFG), ob die Untersuchung auch die Motivationslage bei den im Ort Ansässigen abgefragt würde, wurde mit dem Hinweis auf Personalmangel mit „Nein“ beantwortet.

7. Sondertarifregelung ÖPNV

  • 
Der Sondertarif / Fahrpreis für Bürger*innen der Gemeinde Geiselbach, der bei Nutzung des ÖPNV innerhalb und zwischen den Ortsteilen zu entrichten ist, wird von z.B. für Erwachsene Einzelfahrt 1,10 € auf 1,- € gesenkt. Damit steigt der Zuschussanteil der Gemeinde von derzeit 40 % auf 50 %.
    [Dieses ist in der Tarifordnung des Landkreises (hier KVG-Schöllkrippen) festgelegt. Dieser Sondertarif gilt für die Bewohner*innen der Verwaltungsgemeinschaft Schöllkrippen für ihren gesamten Bereich. Es wäre wünschenswert, wenn sich unsere Gemeinde an diese „Tarifwabe“ anschließen könnte und somit den Fahrpreis von derzeit 2,50 € für Erwachsene Einzelfahrt auf dann 1,- € verringern könnte.]

7. Allgemeine öffentliche Information

  • Sturzflutmanagement

    Entsprechend den Anweisungen der zuständigen Behörden, und den Bedingungen einer möglichen Bezuschussung zur Folge, hätte auch für und durch die Gemeinde Geiselbach ein „Sturzflutmanagement“ bis zum 21.12.2020 erstellt werden müssen. Zur Erstellung eines derartigen „Konzeptes“ sind u.a. Bürgerworkshops abzuhalten. Mit Verweis auf die Corona-bedingten Einschränkungen wurde von Seiten des Wasserwirtschaftsamtes der Termin bis zum 31.12.2021 verlängert.
    
[Es bleibt zu hoffen, dass die Planung und Ankündigung der Workshops besser gelingt als dies bei den Versuchen hinsichtlich des Flächennutzungsplanes der Fall war. Auch ist von Interesse wie sich die zusätzliche Versiegelung der „Gewerbefläche Am Omersbacher Weg“ auswirken wird.]

8. Anfragen der BFG-Fraktion und die Beantwortung durch die Gemeindeverwaltung

  • Sachstand: Spielplatz Saure Wiesen
    
Es sind im laufenden Haushalt 25.000,- € hierfür vorgesehen. Die Gemeinde konnte sich aber nicht darüber verständigen, ob diese Fläche zu einem Bewegungsparcours für Senioren umgewandelt oder als ein Kinderspielplatz für Kinder ab 6 Jahren hergestellt werden soll. Deshalb ist nichts geschehen.
  • Sachstand: Querungshilfe Waldstraße
    
Die angekündigten Messungen durch das Straßenverkehrsamt konnten noch nicht durchgeführt werden, da das Fahrzeugaufkommen auf Grund der Corona-bedingten Einschränkungen nicht dem normalen Zeiten entspricht. Des weiteren haben sich auch keine Personen als „Schülerlotsen“ gemeldet. Nach eigenen Messungen der Gemeinde kam es in diesem Bereich zu nur sehr eingeschränkten Geschwindigkeitsübertretungen.
  • Sachstand: Ruhebänke

    Die Bereitstellung Ruhebänken ist keine Aufgabe der Gemeinde. Zurzeit sind 70 Bänke durch die Gemeinde bereitgestellt worden, diese werden auch entsprechend betreut. Darüber hinaus sind eine nicht bekannte Anzahl an Bänken vom ehemaligen Heimat- und Geschichtsverein an den Wegen hingestellt worden. Diese werden nicht durch die Gemeinde betreut.
  • Sachstand: Staubbeeinträchtigung Bereich Festplatz
    
Nach Auffassung der Gemeindeverwaltung ist es kaum vorstellbar, dass in diesem Bereich eine Staubentwicklung möglich ist und es insofern auch nicht möglich sei, dass Anwohner in Mitleidenschaft gezogen sein könnten. Es ist lediglich denkbar, dass es im Zusammenhang mit dem Baustofflager im Sommer dort evtl. zu leichten Staubentwicklungen gekommen sein könnte. Das Baustofflager ist geräumt und somit kann es dort keine Beeinträchtigungen mehr geben.
  • Sachstand: E-Ladesäulen

    Ein Standort für die Ladesäule (2x 22KW) und die Parkplätze ist gefunden. (kleine Grünfläche gegenüber dem ehemaligen Kaufhaus Thoma). Der Energieversorger (MKK) prüft zurzeit die Machbarkeit eines Stromanschlusses und die Kosten. Die Herrichtung des Stellplatzes ist Aufgabe der Gemeinde. 
    Anmerkung von Frau Krohnen: „Wir haben uns gekümmert.“

Gemeinderatssitzung vom 20. Nov. 2020 im Main-Echo

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